Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)
BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert
Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österr. Nation im 18. u. 19. Jh. 159 deutschen Nation um diesen Preis zu erwerben48). Nach diesen Absagen der aussichtsreichsten Kandidaten für die „erhabene Würde“ des Protektorates bot sich der Reichskanzlei keine Möglichkeit zur sofortigen Wiederbesetzung dieser vakanten Stelle, deren Funktion ja durch den Komprotektor ausgeübt und deren bescheidene Einkünfte eben diesem zugute kamen. Man wird nicht fehl gehen, wenn man für das mangelnde Interesse an diesem nunmehr wirklich nur mehr zu einem reinen Ehrentitel gewordenen Amt die hohen vom Reichstaxamt beanspruchten Gebühren verantwortlich macht. Erst nach dem Tode des Kaisers Franz I. im Jahre 1765, als für den kaiserlichen Botschafter, den Kardinal Albani, die Beglaubigungsschreiben neu ausgefertigt wurden, kam man auch auf die Frage der Wiederbesetzung des Reichsprotektorates zurück, indem der Regierungswechsel auch eine Konfirmation des von Albani ausgeübten Komprotektorates erforderte. Reichsvizekanzler Colloredo legte jedoch in dem darauf bezüglichen Vortrag keine besondere Dringlichkeit dieser Frage bei: „Zu dem für den Kardinal Alexander Albani als kais. gevollmächtigten Minister verfaßten neuen Creditiv ist sich mehrmals an das übliche Herkommen gehalten worden, und wird bey Ew. kais. Maj. allerhöchsten Willkühr beruhen sothanen Cardinal nachhero ebenfalls in dem bishero bekleydeten Comprotectorat der teutschen Nation zu bestättigen, als worüber die Ausfertigung keiner besonderen Eilfertigkeit bedarf, sondern vielmehr die Anständigkeit erfordert, daß von solchen an Ew. kais. Maj. darüber das Ansuchen ergehe“ 49). Dieses Ansuchen reichte Albani über Aufforderung der Reichskanzlei unverzüglich ein. In seiner an den Kaiser gerichteten Supplik um Bestätigung der Komprotektoratswürde wagt Albani nicht, seinem Wunsche nach dem Protektorat Ausdruck zu verleihen, wohl aber in dem gleichzeitig an den Reichsvizekanzler gerichteten Schreiben. Darin bittet er um die viel vermögende Intervention des Chefs der Reichskanzlei zur Erfüllung seines lange gehegten Wunsches nach der Protektoratswürde, auf die er unter Hinweis auf seinen Rang als Reichsfürst glaubt Anspruch erheben zu können50). Colloredo hat die Ernennung Albanis zum 48) Ebenda. Reichsvizekanzler an den Bischof von Passau: .. „die Gerechtigkeit wiederfahren lassen, daß meine hierunter geführte Absicht bloß allein zu Ew. fürstl. Eminenz immer mehrern Ansehen und daraus zuwachsenden Ruhm gerichtet gewesen seye, ob nun gleich Hochdero Umstände nicht zugeben wollen, dieser Würde sich theilhaftig machen zu suchen“ .. ddo. Wien, den 12. März 1758. in) St. K. Rom, Hofkorrespondenz, Fasz. 35, Referat des Reichsvizekanzlers vom 6. September 1765. 5°) Albani an Colloredo ddo. Rom, den 25. Sept. 1765 ... „ed uniformandomi al savio suggerimento di V. E. aggiungo al ringraziamento la riverente mia supplica alia Cesarea Maestá Sua, perché voglia avere la Clemenza di confer- marmi pure all’incarico di Comprotettore della Nazione tedesca. Avrei speranza, che mediante le grazié di V. E. inclinasse anche la Maestá Sua alia condiscen- denza di destinarmi Protettore, giaché non é pieno questo titolo e ch’io come