Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)

WINTER, Otto Friedrich: Die „Obere Registratur“ des Reichshofrates 1938–1954

316 Archivberichte keten schwere und schwerste Beschädigungen erlitten hatten. Die Ver­luste an ganzen Faszikeln, die erst am Ende der Ordnungsarbeiten mit Sicherheit feststanden, sind mit 81 Nummern überraschend gering30). Als im Frühjahr 1952 der Verfasser dieses Berichtes mit den Ord­nungsarbeiten begann, war es auf Grund des geschilderten Sachverhaltes klar, daß das Ziel nur die möglichste Wiederherstellung des schon in der Reichshofratsregistratur gegebenen Zustandes auf Grund des AB. 48 sein konnte. Es kann nicht unerwähnt bleiben, daß die gestellte Aufgabe ein hohes Maß von entsagungsvollem Arbeitseifer und körperlicher Wider­standsfähigkeit voraussetzte: Neben dem teilweise höchst unappetit­lichen Zustand der Archivalien mußten Glassplitter, die bei der Erneue­rung der großen Glasfenster des XI. Geschosses zwischen die Aktenstöße gefallen waren und eine mehrere Jahre alte Staubschichte in Kauf ge­nommen werden. Die Temperaturverhältnisse im XI. Geschoß zwangen zu einer Unterbrechung der Arbeiten jeweils in den Wintermonaten und im Hochsommer und machten sie auch in der übrigen Zeit nicht gerade zu einer Annehmlichkeit. Nicht zuletzt wirkte erschwerend, daß — ab­gesehen von fallweisen Reinigungsarbeiten und einer auf wenige Wochen beschränkten Hilfe durch einen der Archivarbeiter — der Verfasser ganz auf sich allein angewiesen war. Der erste Arbeitsgang, der noch 1952 abgeschlossen werden konnte, umfaßte die Bestimmung der innerhalb der schon mehrmals genannten Aktenstöße befindlichen ganzen Faszikel, das Ordnen der losen Akten und ihre Zusammenfassung zu Prozessen und die Herstellung einer alpha­betischen Reihung derselben. Dabei wurde gegebenenfalls der anhaftende Schmutz, Stroh oder Dünger entfernt, ebenso die völlig durchtränkten Teile und sonstige, nicht mehr leserliche und auch durch Restaurierung nicht mehr wiederherstellbare Akten. Die Einreihung der ganzen Faszikel ließ sich an Hand der oben erwähnten Numerierungen und Bezeichnun­gen in den meisten Fällen durchführen; war keine einzige dieser Bezeich­nungen erkennbar oder fehlte der Vorderdeckel zur Gänze, wurden die Faszikel nach dem Inhalt an Hand des AB. 48 — der nur die alten Rubra capitalia, nicht aber die Bittnerschen Faszikelnummern ausweist — ein­gereiht. Dabei ergab sich auch die Notwendigkeit, 1945 falsch in den Stellen eingereihte Faszikel an den richtigen Platz zu übertragen. Der Ordnung der losen Akten kam die sorgfältige Registrierungsmethode in der Registratur des Reichshofrates außerordentlich zustatten. Die Rück­seite des letzten Blattes jeder Eingabe weist den Prozeßgegenstand in der üblichen Form — Name des Klägers und des Beklagten, Streit­objekt —, in der rechten oberen Ecke als Registraturvermerk und in der unteren Hälfte als von der Partei angebrachte Adresse, und das Prä­sentationsdatum auf. Die Konzepte vom Reichshofrat ausgegangener Schriftstücke tragen auf der ersten Seite links oben die Adresse mit dem Zusatz „in causa ...“ mit Angabe der Prozeßgegner. Aktenbeilagen sind durch Buchstaben, Ziffern oder Zeichen, die meist als Hinweiszeichen 80 80) Die zahlreichen Fälle, in denen nur Teile von Faszikeln fehlen, sind hier nicht mitgezählt. Über ihre Erfassung siehe weiter unten.

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