Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)

KRAUS, Wilhelm: 10 Jahre Österreichisches Staatsarchiv 1945–1955

Österreich 271 Der Anteil dieser behördlichen Tätigkeit der Archive an ihrer Gesamt- tätigkeit kann mangels einer systematisch durchgebildeten Tätigkeits­statistik in den einzelnen Archiven nicht mit genauen Zahlen belegt werden. Nur das HHStA. und das VA. bringen in ihren Jahresberichten detaillierte Zahlen, gehen aber in den Gesichtspunkten, nach denen die Aufschlüsselung erfolgt, auseinander. Im allgemeinen kann der Anteil der behördlichen Tätigkeit je nach Archiv auf 10—40% geschätzt werden, zeigt aber in dem Anteil von 95% beim VA., daß hier starke Unterschiede vorliegen, die des Interesses nicht entbehren und der Erfassung wert wären. b) Benutzer dienst. Der Benützerdienst, eine der Kerntätigkeiten der Archive, wurde nach dem ersten Ablauf der mit dem Kriegsende in Wien verbundenen Ereig­nisse wenigstens in beschränktem Umfange wieder aufgenommen: seit Ende Mai 1945 im HHStA., seit Herbst 1945 auch in den anderen Archiven und ist jetzt für die meisten Archive werktags auf die Stunden von 8 bis 16 Uhr, im HHStA. bis 18 Uhr (an Samstagen allgemein bis 13 Uhr) aus­gedehnt. Während alle Archive einen zentralen Benützersaal haben, arbeitet der Forscher im KA. derzeit noch in den Benützerzimmern der einzelnen Abteilungen des Archivs. Die zeitliche Grenze für die in den Archiven verwahrten Bestände hat sich gegenüber vor 1938 bzw. 1945 geändert. Bis dorthin war der 31. 12. 1894 die zeitliche Benützungsgrenze, von der das BKA. an bewährte For­scher über Ansuchen Ausnahmen erteilte. Mit Erlaß des BKA. vom 5. 6. 1948, Zahl 20.916 — Pr. 1 b/47 ■—■ wurde eine „gleitende Benützergrenze“ von 50 Jahren eingeführt, d. h. die Bestände bis zu einem jeweils 50 Jahre vor dem laufenden Kalenderjahr reichenden Zeitpunkt für die allgemeine Benützung freigegeben, für 1955 also bis zum 31. 12. 1904. Für österr. Hochschullehrer der Rechts-, Staats- und Geschichtswissenschaft, dann für wissenschaftliche Institute und deren Beauftragte, ferner für aktive Kon­zeptsbeamte aller jener Dienststellen, bei denen die betreffenden Akten erwachsen sind und schließlich für aktive Archivbeamte kann die Grenze im Einvernehmen mit dem BMin., dessen Ressort die Bestände entstammen, über Antrag der Archivleitung und der GD. auf 30 Jahre gesenkt werden. Den Benützerdienst und die Beratung der Benützer versehen die jedem Forscher zugewiesenen Beamten des wissenschaftlichen und des gehobenen Fachdienstes. Jeder Benützer füllt einen Forscherbogen aus, auf dem für archivstatistische Zwecke die Personalien des Forschers, sein Forschungs­thema, die Angaben über die vorgelegten Archivalien und die Anwesen­heitstage vorgemerkt werden; für jedes neue Thema ist ein weiterer Bogen anzulegen, und der Benützer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift zur Einhaltung der Benützungsbestimmungen. Die zur Vorlage kommenden Archivalien werden zur Verhütung von Unzukömmlichkeiten, Mißverständ-

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