Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 7. (1954) – Festgabe zur Hundertjahrfeier des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung
WINKELBAUER, Walter Franz: Kaiser Maximilian I. und St. Georg
532 Walter Winkelbauer Ganz Geist vom Geiste Maximilians sind die Bestimmungen, mit denen in den verschiedenen Urkunden und Aufrufen die Bereitwilligkeit der Massen zum Eintritt in die Bruderschaft und zur Ableistung des einjährigen freiwilligen Kriegsdienstes gegen die Türken, oder nach sonstigem Einsatz von seiten des Königs, angeregt wird: Es sind eine ganze Reihe von Vorrechten für den Adel, die Ritter und auch die gemeinen Kämpfer, sodann ein genau geregeltes, hochfeierliches Zeremoniell für die Aufnahme und Immatrikulation der Ritter — es geht dabei feierlich zu wie bei einer Profeß — sodann sind Amnestiebestimmungen aller Art angeführt, kurz, Maximilian läßt alle Minen seiner Beredsamkeit springen, um die Menschen zu religiöser Begeisterung zu entflammen und sie durch Appell an ihrer schwächsten Stelle, der Eitelkeit, für seine Zwecke zu gewinnen. Hier seien nur als besonders interessant angeführt die Insignien der Bruderschaft und die Auszeichnungen für hervorragende Heldentaten ihrer Mitglieder im Glaubenskampf: Die Ritter als Mitglieder der Bruderschaft tragen einen weißen Waffenrock mit rotem Kreuz und eine Krone „an der Brust und auff den achssein gemalt“ 31); nach der Einkleidung und Eidesleistung für den Bischof legt dann dieser dem Ritter ein Kreuz an, nämlich um den rechten Arm gebunden, und zwar „eyn gulden chrewtz mit einer krön yn einem tzirkel“; der Kreis soll von roter Farbe sein. Es ist also im großen und ganzen eine bewußte Nachbildung der Tracht der Kreuzritter mit dem Georgskreuz. Kreuz und Krone können die Ritter nach der Ableistung des gelobten einjährigen Waffendienstes auch auf ihren Schilden, Wappen, Kleinodien, Siegeln, Grabsteinen oder anderen Zieren führen, sie sollen höher geachtet werden, als alle anderen Ritter, mögen sie selbst am hl. Grabe oder an der Tiberbrücke dazu geschlagen worden sein32). Da nun der König der Ansicht ist, daß diese Ritter „doch alls wir nit tzweifeln, umb solche yr ritterlichen arbeit und that, die hymme- lischen krön emphahen, so geben und schoppen wir yne den namen der gekrönten ritter“ 33). Bei besonderer Auszeichnung im Kampfe nach dem Zeugnis der Hauptleute, so zum Beispiel für jeden befreiten Christen und für jeden Neubekehrten, soll der betreffende Held mit einer Krone mehr geschmückt werden; daß also je mehr Kronen „in dem tzirkel“ einer gewinnt, er desto höheren Rang vor anderen gekrönten Rittern einnehmen soll und er zweifellos auch desto „löblicher und erlicher“ im Himmel und auf Erden gehalten wird. 31) S. dazu N. B. Wien C. 347 (I) und C. 14177, fol. 180 ff. und H.H.St.A. Wien, Maximiliana, Fasz. 40 b, f. 28—34; ebenda, Schatzgewölbe-Repertorium (B II B) „Antorf 1494“, gedruckt (vor 1500): N. B. C. 3301 f. 278. 32) Bei der Krönung Kaisers Friedrichs III. 1452 in Rom. Dieser war auch auf seiner Pilgerfahrt ins Heilige Land am 15. November 1436 am hl. Grabe zum Ritter geschlagen worden; s. A. Lhotsky, Devise, S. 102, n. 10 u. ders., Geschichte der Sammlungen II/l, S. 47. 33) S. oben Anm. 31.