Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 7. (1954) – Festgabe zur Hundertjahrfeier des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung

WEINZIERL-FISCHER, Erika: Die Bekämpfung der Hungersnot in Böhmen 1770–1772 durch Maria Theresia und Joseph II.

510 Erika Weinzierl-Fischer Unterdessen war man in Böhmen und Mähren auch an die Verteilung des gelieferten Getreides gegangen, für das die Obrigkeiten zunächst beim Kreis-Kontributionsamt pro Metzen Roggen oder Weizen 2 fl., pro Metzen Gerste, Kukuruz, Hirse oder Buchweizen 1 fl. 30 kr. hinterlegen mußten. Bei nachweisbarer Mittellosigkeit der Obrigkeit ermäßigte sich diese An­gabe, für die auch öffentliche Schuldverschreibungen angenommen wurden, auf 1 fl. bzw. 45 kr. Der Restbetrag war bis Ende 1772 zurückzuzahlen. Jene böhmischen Obrigkeiten, die schon einen Vorschuß erhalten hatten, brauchten ihre Schulden erst bis zum Ende des Jahres 1773 tilgen. In Prag gab man gleich Mehl gegen bare Bezahlung aus 225 226). Armen „Innleuten“ und Häuslern wurde auch die Angabe erlassen. Sie erhielten Getreide gegen Vorweisung einer Bestätigung der Pfarrer und Richter vorgestreckt220). Zum endgültigen Gesamtverkaufspreis wurde für die Dominien schließlich der Marktpreis vom Jänner 177 2 227) bestimmt, für Müller und Bäcker galt der Tagespreis, da man hoffte, daß dieser Preis ohnedies über dem künf­tigen Marktpreis liegen werde und damit der vorzeitige Auskauf der Magazine verhindert werden könne 228). Diese Hoffnung wurde jedoch ge­täuscht, denn Ende Mai waren die böhmischen Marktpreise für Getreide wesentlich höher als im Jänner 229 230). Dementsprechend war zu dieser Zeit in Böhmen auch noch kein merkliches Nachlassen der Not zu spüren und Krankheiten und Tod forderten weiterhin vor allem unter den durch die strengen Kommerzbestimmungen arbeitslos gewordenen Hausierern28«) sowie unter den besitzlosen Taglöhnern ihre Opfer231)- Immer mehr Men­schen verließen Böhmen und gelangten bis in die Residenzstadt, in der sie „nächst vor den Linien auf allen Straßen“ das Elend ihrer Heimat „alltäg­lich vor Augen legen“ 232). und seinen Heiligen gewidmeten Opfern“ nicht unterstützen dürfen. 1772 III 27, Hofkanzlei an das böhm. Gubernium, Konz., ebendort, Fasz. 8, März, n. 52. 225) 1771 XII 23. Hofkanzlei an das böhm. u. mähr. Gub., Konz., ebendort, Fasz. 5, Dezember, n. 86. 226) 1772 VI 12. StR.Prot. 1772/III/1492. 227) Mähren: Weizen 3 fl. 50% kr., Roggen 3 fl. 36 kr., Gerste 2 fl. 32 kr., Hafer 1 fl. 6 kr., für 1 kr.: 8% Lot Brot. — Böhmen: 4 fl. 56 kr., 4 fl. 42 kr., 3 fl. 42r>/8 kr., 1 fl. 425/8 kr., für 1 kr.: 77/8 Lot Brot. 1772 II 26, Prot. d. a.o. Kom­mission. Kommission Fasz. 7, Februar, n. 83. 228) 1772 III 24, ebendort, Fasz. 8, März, n. 61. 229) Vom 16.—31. Mai: 6 fl. 217g hr., 5 fl. 4378 kr., 4 fl. 43% kr., 2 fl. ll‘/8 kr., für 1 kr.: 678 Lot Brot. 1772 VI 27, Bericht d. böhm. Guberniums. Ebendort, Fasz. 10, Juli, n. 62. 230) 1772 IV 24, Bericht d. böhm. Guberniums, ebendort Fasz. 9, Juni, n. 32. 231) Vom 16.—31. Mai 1772 waren in Böhmen „an Hunger und Noth' 667 Menschen gestorben, 4633 „krank verblieben“. 1772, Konsignation. Eben­dort, Fasz. 10, Juli, n. 63. 232) 1772 V 30, Vortrag Blümegens, ebendort, Fasz. 9, Juni, n. 32.

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