Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 7. (1954) – Festgabe zur Hundertjahrfeier des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung
BLAAS, Richard: Die k. k. Agentie für geistliche Angelegenheiten
50 Richard Blaas Graf von Gallas auch f ür dieselbe zusammen einen solchen Spedizioniere vorschlage, welcher soivohl in denen Rechten und denen romanischen Gerichts- Bräuchen, als von des Reichs und unserer teutschen Erbländern Gerechtsamen und Gewohnheiten genügsame Wissenschafft hat. Solchemnach werden wir denselben gnädigst darzu auffnehmen und in unseren Erblandten befehlen, daß die in Rom etwas zu thun habende Partheien ihre Geschäften- Fiihrer an den ernennten Spedizioniere anweissen sollten, wegen des Römischen Reichs aber durch des Churfürsten zu Maintz Liebden an welchen wir deshalb ein kaiserliches Schreiben abschicken werden — die Ertz- und Bischoffen, nit weniger auch mittels diser die unter ihnen stehende groß- und kleine Stiffte zu einer gleichmäßigen Anweisung bewegen lassen; wogegen sich jemand zu beschweren umb so weniger ursach haben wird, als mit allem deme jederman frei stehet, sich eines beliebigen Agentens zu bedienen, wan selber nur obgedachter maßen an dem spediz- zioniere angewiesen wird 6). Ob und wann Galles einen der Instruktion entsprechenden Vorschlag gemacht hat, läßt sich aus den Akten nicht mehr nachweisen. Wie aus späteren Aufzeichnungen hervorgeht, wurde wahrscheinlich Dr. Ferravilla auch mit den deutschen Expeditionen betraut7). Entsprechend der Mehr- geleisigkeit der Verwaltung unter Karl VI, — Reichskanzlei, Hofkanzlei, italien.-spanischer Rat, niederländischer Rat — haben wir auch mit einer Vielzahl von beauftragten Personen an der kaiserlichen Botschaft in Rom zu rechnen. Neben den schon genannten Dr. Ferravilla scheint ein uditore imperiale auf. Diese Stelle bekleidete unter Gallas der neapolitanische «) Mit der Stelle eines k.k. Agenten wird von Anfang an jene eines Botschaftarchivars verknüpft. Es ist nicht ohne Interesse zu beobachten, welche Bedeutung den Botschaftarchivalien bereits damals zugemessen wurde. In der eben angeführten Instruktion wird unter Punkt 18 hierüber folgendes ausgeführt: Wan wir für unsere Botschafft zu Rom ein eigenes Haus haben werden, wird sodan auch ein ordentliches Archiv auff zu richten und ein Archivarius für die teutsche und ein anderer für die Spanische und Welsche Schriften zu bestellen seyn. Nachdem es aber bekannter massen zu Rom mit denen archiven eine gefährliche Sach ist, so wird der Botschaffter nur diejenige Brief schaff ten, welche die Ettichetta und andere dem romanischen Hoff ohne diss bekant gemachte Geschafft anbetreffen, darin zu lassen, die übrige aber, welche erstgedachtem Hoff und sonsten verborgen seyn müssen, ein jeder Botschaffter dort selbst zu verwahren und bei seiner Abreiss mit heraus zu nehmen haben. Hingegen obschon die von dem Botschaffter beygebrachten Ursachen von einiger consideration seynd, so soll doch, weilen die anordnung einer Bibliothek bey keiner Botschafft gewöhnlich, selbe auch in Rom noch nicht eingeführet werden. — Die erste nachweisbare Ernennung eines Botschaftsarchivars erfolgte 1729. Antonio de Benzoni teilt dem Kardinal Cienfuegos am 7. Sept. 1729 von Wien aus seine Ernennung und seine bevorstehende Abreise nach Rom mit. (Botsch.A., Rom V., Korrespodenz Cienfuegos 1729.) 7) Die Ferravilla’s Vater und Sohn hatten die Spedizionere-Stelle bis 1757 inne. Diese Stelle wurde erst 1759 mit dem Amte des k.k. Agenten in Personalunion vereinigt.