Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

RATH, Margarethe: Die Promotionen und Disputationen sub auspiciis imperatoris an der Universität Wien

Die Promotionen und Disputationen sub auspiciis imperatoris 63 anwesend, sondern beauftragte einen hohen Würdenträger des Hofes mit seiner Vertretung bei der feierlichen Disputation oder Promotion77 78). Die Sitte, unter den Auspizien des Kaisers zu disputieren oder zu pro­movieren, taucht zum ersten Mal an der Grazer Universität auf. Kaiser Ferdinand II. beschenkte im Jahre 1624 (1625) den Grafen Johann Bern­hard von Thonhausen anläßlich der Promotion zum Baccalaureus der Philo­sophie mit einer goldenen Kette. Im folgenden Jahre 1625 (1626) ließ er ihm bei der Magisterpromotion einen goldenen Schlüssel, das symbolische Zeichen der Kämmererwürde, überreichen und ernannte ihn zum Kämmerer des ungarischen Königs (Ferdinand III.) 7S). Im Jahre 1650 erhielt Ferdi­nand Graf Caraffa, kaiserlicher Ephebe, bei der Baccalaureatspromotion eine goldene Kette mit Medaille und im nächsten Jahre anläßlich der Magisterpromotion ein Pferd und ein vergoldetes Schwert. Zugleich er­folgte seine Ernennung zum Truchsess. Als kaiserlicher Vertreter fungierte der Promotor79). Im August 1655 wurden die beiden Brüder, die Grafen Otto und Georg Kollonitsch, 14 und 15 Jahre alt, zu Baccalaurei promoviert. Als die Besten bei der betreffenden öffentlichen Disputation wurden sie im Aufträge des Kaisers von Seckauer Bischof, Praeses des innerösterrei­chischen Rates, mit goldenen Ehrenketten und Medaillen geschmückt80). Auch Kaiser Leopold I. setzte die Tradition seines Vaters fort. Im Juni 1660 besuchte er auf seiner Huldigungsfahrt auch Graz. Die Univer­sität veranstaltete zu Ehren des Kaisers ein Gartenfest und ein akademi­sches Festtheater. Schon im selben Jahre ließ er dem Grafen Franz Adam Ursinus von Blaggay, der ihm die philosophischen Thesen gewidmet hatte, eine goldene Kette und Medaille durch den Seckauer Bischof überreichen81). Es würde viel zu weit führen, der Geschichte der Disputationen und Promotionen sub auspiciis imperatoris an der Grazer und allen übrigen Universitäten im Bereich der ehemaligen österreichisch-ungarischen Mon­archie nachzugehen, denn, wie noch gezeigt werden soll, war diese Aus­zeichnung nicht etwa ein Vorrecht der Grazer oder Wiener Universität. 77) Die Unrichtigkeit der Annahme von Kink (1/1, S. 421, Anm. 562), der mit diesen Vorgängen die an der philosophischen Fakultät geübte Nobilitie- rungsbefugnis in Zusammenhang bringt, konnte bereits Wretschko, Akad. Grade, S. 107, Anm. 5, feststellen. Über die Adelsverleihungen vgl. Hoef f lin­ge r, H. W., Wappen-Adelsverleihungen seitens der Wiener Universität. Jhrb. d. herald. Gesellschaft „Adler“ N.F. XV (Wien 1905), S. 275 ff. — G o 1 d m a n n VI, S. 167 ff. — Statuten der philosoph. Fakultät 1683, S. 61 f. 78) Litt. ann. 1685, fol. 38 f. — Macher, S. 42, setzte die Baccalaureats­promotion in das Jahr 1625 und die Magisterpromotion ins Jahr 1626. Die Diffe­renz zwischen den beiden Angaben konnte wegen Unbenützbarkeit des Grazer Universitätsarchivs nicht geklärt werden. 79) Litt. ann. 1650, S. 32. — 1685, fol. 38 f. — Macher, S. 42. 80) Litt. ann. 1655, S. 40. — 1685, fol. 38 f. — K r o n e s, S. 30. — Macher, S. 42. 81) Litt. ann. 1660, S. 39. — 1685, S. 38 f. — Macher, S. 42.

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