Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)
BENNA, Anna Hedwig: Organisierung und Personalstand der Polizeihofstelle (1793–1848)
232 Anna Hedwig Benna Vizepräsidenten der Polizeihofstelle ernannt 202). Das Amt des Vizepräsidenten der Polizeihofstelle bestand bis in die Zeit Sedlnitzkys hinein. Nach Pergens Rücktritt und der Ernennung Sumeraus zum Präsidenten bekleidete Freiherr von Hager dieses Amt bis 18 13 203). In Zusammenhang mit der 1807 erfolgten Regelung des Wirkungskreises, des Personal- und Besoldungsstandes der Hof stellen 204), kam es auch zu einer Regelung der Personalverhältnisse der Polizeihofstelle. Zunächst war man geneigt, die für die Hofstellen im allgemeinen aufgestellten Regeln nicht auf die Polizeihofstelle, die kein förmliches kollégium bildet, anzuwenden20S), dagegen erhob der Präsident Sumerau ernstliche Vorstellungen und ersuchte um Gleichstellung der Beamten der Polizeihofstelle mit denen der politischen, Justiz- und Finanzbehörden im Besoldungsschema. Die Polizeihofstelle bestand, wie Sumerau fortfuhr, seit 1793 nur aus einem kleinen, 5—6 Personen bestehenden Beamtenapparat, wobei den Beamten weder der ihnen zukommende Rang, noch die entsprechende Besoldung zugestanden worden war. Die Beamten bezogen Gehälter der niedrigsten Kategorien, eine Personalvermehrung trat nur in dem Maß, indem die Agenden der Hofstelle einen Zuwachs erfuhren, ein 206). Durch Kabinettschreiben vom 23. Jänner 1807 an den Hofkammerpräsidenten Zichy verfügte der Kaiser eine Gleichstellung der Beamten der Polizeihofstelle mit der Beamtenschaft aller übrigen Hof stellen 207). 18 1 4 erreichte Hager die Festsetzung des Personalstandes seiner Hofstelle. Der 1814 systemisierte Stand der Polizeihofstelle betrug 208): 2 Hofräte . . . . ä 4.000 fl. 2. Hofkonzipist . . . ä 900 fl. 1 Regierungsrat . ä 2.500 fl. 1. Registrant . . . . ä 800 fl. 1. Hofsekretär . . . ä 2.000 fl. 1. Kanzlist . . . ä 800 fl. 2. Hofsekretär . ä 1.800 fl. 2. Kanzlist . . . ä 700 fl. 3. Hofsekretär . . . ä 1.600 fl. 3. Kanzlist . . . ä 600 fl. 1. Hofkonzipist . . . ä 1.000 fl. 4. Kanzlist . . . ä 500 fl. Sedlnitzky stellte dem Kaiser 1816 vor, es ginge nicht an, daß die Polizeihofstelle ein aus Regierungs- und Hofräten zusammengesetztes Ratspersonal habe, da doch das Ratspersonal jeder anderen Hofstelle ausschließ202) Kurrentprotokoll 994, 1059/1800. Benna, a. a. O., S. 234. 203) Starzer, a. a. O., S. 473. Benna, a. a. O., S. 234. 204) STR 168/1808. Benna, a. a. O., S. 234. 205) Ebenda, Benna, a. a. O., S. 235. 20«) PHST 48 b/1807. Benna, a. a. O., S. 235. 207) Kab. ZI. 286)1807. Benna, a. a. O., S. 236. es ist meiner absicht ganz angemessen, dass die bei der polizeihofstelle dienenden beamten ebenso wie die beamten der übrigen hofstellen in ansehung der besoldung behandelt werden und sie ersehen aus dem anschluss, was ich deshalb an die hofkammer verordnet habe. 208) Kab. ZI. 545/1814, Benna, a. a. O., S. 236.