Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)
BENNA, Anna Hedwig: Organisierung und Personalstand der Polizeihofstelle (1793–1848)
224 Anna Hedwig Benna Unter Kaiser Leopold II. wurde die Zensurkommission aufgelöst und ihre Agenden wurden der Hofkanzlei zugewiesen. Van Swieten, der vom Kaiser mündlich anläßlich einer Audienz den Auftrag erhielt, einen Vortrag über die Zensur zu erstatten 150), hielt es angesichts der Zuteilung der Zensur an die Hofkanzlei für angebracht, in Zukunft die Vorträge in Zensursachen durch den Studienreferenten der Hofkanzlei erstatten zu lassen. Dabei blieb es. Der Vorstoß Pergens zur Gewinnung der Zensur für die Polizeihofstelle von 1793 151) blieb erfolglos. Die Errichtung einer Studienrevisionshofkommission zu einer durchgreifenden Ordnung des Schul- und Studienwesen innerhalb der Monarchie 1798 zeitigte das Ergebnis, daß die Errichtung eines eigenen Zentralzensurkollegs in Wien ins Auge gefaßt wurde. In der Sitzung der Studienrevisionskommission vom 7. November 1798 referierte der langjährige Zensor und erfahrene Schulmann, Melchior von Birkenstock152). Er nahm zu der Frage, ob die Zensurleitung in Zukunft mit dem zu errichtenden Studienoberdirektorium zu vereinigen sei, mit einem historisch fundierten Gutachten Stellung und bejahte sie, da die Zensurleitung bloß literaturgegenstände in sich fasst, folglich dadurch schon mit dem Studiendepartement verbunden ist, dass es ein mittel ist, kenntnisse von vielen neuen Schriften im gelehrten fach oder überhaupt teils auch in der Studienleitung kennen zu lernen, dass aber, wenn es geteilt ist, es geschehen kann, dass in beiden Präsidien und kollegien ein verschiedener geist herrscht, wodurch kreuzung, Widerspruch und Verwirrung in den grundsätzen zum nachteil der departements bestehen1™). Birkenstock, mit dessen Votum sich die Kommission vereinigte, beantragte die Errichtung einer Zensurhofkommission unter einem eigenen Präses, wobei diese Kommission eine Abteilung des Hofstudiendirektoriums zu bilden hätte. Der Oberste Kanzler riet zur Errichtung einer selbständigen oder aber der Kanzlei, auf keinen Fall jedoch dem Hofstudiendirektorium unterstellten Hofkommission154). Kaiser Franz verfügte am 7. November 1798 155) die Errichtung eines Studien- und Zensurhofdirektoriums, das ihm unmittelbar unterstellt blieb. Der Personalstand der neuen Behörde rekrutierte sich aus dem bisherigen Studien- und Zensurdepartement und einigen Räten der Hofkanzlei. Die neugeschaffene Behörde erfreute sich keiner langen Wirksamkeit. Was Pergen 1793 nicht gelungen war, glückte seinem Vizepräsidenten Sumerau 1801. Sumerau gelang es, Kaiser Franz von der Notwendigkeit der Vereinigung der Zensurgeschäfte mit den Agenden der Polizei zu überzeugen. Sumerau bezeichnete die Zensur als eine blosse polizeianstalt. Die Zensur war, wie Sumerau fortfuhr, in dieser von 150) STR 5670/1791. OEZ II/4, 183 f. Benna, a. a. 0., S. 163. 151) Vgl. oben S. 26. 15ä) Studienrevisionshofkommission Fz. 5. Benna, a. a. O., S. 165. 158) Ebenda, Benna S. 166. 154) Ebenda, Benna, a. a. O., S. 169. 155) STR 5640/1798, Benna. a. a. O., S. 169.