Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

GASSER, Peter: Das spanische Königtum Karls VI. in Wien

192 Peter Gasser war nun die Möglichkeit zur Rückkehr in die Heimat geboten. Ihre Reak­tion wird an einigen Beispielen noch gezeigt werden. Für die überhastete Art der Vertragsabschlüsse im allgemeinen sprach der Umstand, daß diese vordringliche Regelung des Amnestie- und Rückstellungsproblems erst zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wurde, als man sich über militärische Fra­gen des Bündnisses schon längst geeinigt hatte. Während einerseits Karl VI. krampfhaft an dem spanischen Verwal­tungsapparat für Italien festhielt, begann auf der andern Seite die Ab­wanderung seiner Schutzbefohlenen nach der alten, ihnen wieder offenen Heimat, die sie zwar nicht als reichbelohnte Sieger im Gefolge König Karl III., aber immerhin als in ihrer Existenz gesicherte loyale Unter­tanen wieder betreten sollten. Schon am 21. 8. 1725 sprach, wohl in Er­wartung der endgültigen günstigen Regelung der Emigrantenfrage, der Kaiser von Personen, denen er die Erlaubnis zur Übersiedlung nach Spa­nien gewährt hätte 18) „ ........algunas personas que tenen mi Real permiso p ara a Espana“. In den folgenden Jahren mehrten sich Dekrete, die den erbetenen, zum Teil befristeten Urlaub zur Regelung vermögenstechnischer Fragen in Spanien erteilten. Auch hier Beispiele: Dem Questor im Ma­gistrate ordinario von Mailand Don Christobal Stoppani und dem Conde Don Bernardino de Velasco wird die erbetene Erlaubnis, sich auf ein Jahr zur Regelung ihrer persönlichen Angelegenheiten nach Spanien zu begeben, am 12. 1. 1728 bzw. 21. 2. 1728 gegeben19). Stoppanis Gehalt und die dem Velasco noch von Karl II. gewährte monatliche Pension von 30 Escudos werden in Mailand weiter ausgezahlt. Karl VI. gütiges, vielfach übertrie­benes Entgegenkommen zu' den Spaniern wird im Falle des Generals Don Miguel Ramona wieder einmal klar bestätigt. Dessen Bitte, sich für zwei Jahre nach Spanien begeben zu dürfen, entspricht der Kaiser mit der Begründung, daß des Generals altes Augenleiden fast zur vollständigen Erblindung geführt hätte und nach ärztlichem Befund nur die heimat­lieche Luft eine Besserung der Sicht und des allgemeinen Wohlbefindens herbeiführen könne. „ ........que ala cortidad de vista que ya padecia 'se ha a crescido nueva fluxion alos ojos y siendo al dictamen de los medicos que passe alos ayres nativos donde podra restablicarse en la vista y en la salud“. Die ihm zugestandene Rente sollte während der zwei Jahre einem Prokurator, im Todesfälle den vom General Ramona zu bestimmenden Erben weiter ausgefolgt werden20). Ende 1728 sah der Madrider Hof klar, daß Wien den Heiratsvertrag nicht einzuhalten gewillt war. Gekränkt in ihrem Stolze, fand die spanische Königin den Weg zu ihren alten Freunden, zu Frankreich und England, zurück. Eine Schwächung Österreichs war Frankreich immer, England 18) H. H. u. St. A. Spanischer Rat, Faszikel IV 68. 19) H. H. u. St. A. Spanischer Rat, Faszikel V 1 und 48. 20) H. H. u. St. A. Spanischer Rat, Faszikel V 141.

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