Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)
GASSER, Peter: Das spanische Königtum Karls VI. in Wien
Das spanische Königtum Karls VI. in Wien 187 die Pensionen ausgezahlt wurden, binnen drei Monaten zu verfügen hätten. Widrigenfalls waren die Gouverneure bzw. Vizekönige angewiesen, die Auszahlungen der Pensionen einzustellen8). Aus obgenanntem kaiserlichen Schreiben geht hervor, daß der schwankende Wechselkurs sich für die Pensionsempfänger recht ungünstig auswirkte und diese Tatsache der Hauptgrund zur Erlassung des Dekretes war. Zu Rastatt schloß Österreich 1714 mit Frankreich Frieden, ohne daß Karl VI. einen förmlichen Verzicht auf Spanien aussprach. Er und sein eigentlicher Hauptgegner Philipp V. verblieben nach wie vor im Kriegszustand. Auch der spanische Bourboné verzichtete nicht auf die Nebenländer der spanischen Krone. Nahezu vier Jahre lang trat Karl gegenüber den europäischen Mächten als König von Spanien auf, eine Tatsache, die, wenn auch dem Kaiser zur Realisierung seiner Aspiration die Mittel fehlten, nicht angetan war, die nach den Friedensschlüssen keineswegs befriedigende allgemeine europäische Lage zu bessern. Das spanische Problem mußte einer endgültigen Klärung zugeführt werden. Vor allem hatte England daran aus handelspolitischen Gründen, die hier zu erörtern zu weit führen würde, größtes Interesse. Die englischen Bestrebungen führten 1718 zum Erfolg. Schweren Herzens fügte sich der Kaiser den Notwendigkeiten des allgemeinen Friedens, gab dem Drängen seiner Berater, vor allem Prinz Eugen, nach, sprach den Verzicht auf Spanien, die Anerkennung Philipps V. aus und tauschte durch englische Vermittlung Sardinien gegen das ungleich wertvollere, mit Neapel seit eh und je verbundene Sizilien ein. Der Erwerb von Sizilien sollte Karl VI., der fast über keine Seestreitkräfte zu dessen Verteidigung verfügte, wieder enger an das flottenstarke England binden. Ein kluger Zug des Londoner Kabinetts, der sich einige Jahre später, wie noch zu berichten sein wird, höchst nachteilig für Österreich zeigen sollte. Der Kaiser hatte nun den Höchststand des aus dem spanischen Erbe abgeleiteten Besitzes erreicht. Wenn dieser innerhalb der nächsten 18 Jahre in Italien bis auf das Herzogtum Mailand zusammenschmelzen sollte, so lag dies zum Großteil in der allgemeinen europäischen Entwicklung, aber nicht zu allerletzt in der unklaren, mit unzureichenden Mitteln operierenden, von dem niemals rückhaltlos aufgegebenen, vielfach im Unterbewußtsein schlummernden Gedanken, doch auf irgend einem Weg Spanien zu erwerben, beschatteten Politik Karl VI. begründet. Auf die Haltung des Monarchen gegenüber den Lombarden, Neapolitanern und nach 1718 auch den Sizilianern übte die den Regierungen Englands und Frankreichs geleistete Verzichtserklärung auf Spanien keine Rückwirkung. Dafür sorgten schon die Spanier in seinem Rate, deren verhängnisvoller Einfluß die ihnen zugedachten Schranken oft erfolgreich zu durchbrechen verstand. Immer wieder beziehen sich die Dekrete des Herrschers auf die Tradition der „Senores Reyes de Espana“, der „gloriosos 8) H. H. u. St. A. Spanischer Rat, Faszikel I 158.