Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

SANTIFALLER, Leo: Über die Urkunde für das Breslauer St. Vinzenz-Stift vom Jahre 1139–1149

16 Leo Santifaller aber heißt es, „es scheint nicht wahrscheinlich, daß das sonderbare Flick­werk beider Akte, das in dem Kopialbuch von 1487 enthalten ist, erst im 14. Jahrhundert gefälscht wurde“. Dann hat Appelt30) bereits im Zu­sammenhang mit seiner Trebnitzer Untersuchung die Echtheit unserer Vinzenzurkunde ganz allgemein ausgesprochen. Nach Schilling31) „muß die Entstehung einer urkundenähnlichen Nachricht zu 1139 auf dem Wege einer Fälschung oder einer nur irrenden Niederschrift und Mitteilung an den Papst (vor 1193) liegen“. Er sieht weiter „die von Grünhagen berühr­ten Erwägungen“ „als entscheidenden Beweis gegen die Richtigkeit ihrer zeitlichen Ansetzung“ an. Was die „mit der Jahreszahl 1149“ versehene „Urkunde Boleslaws IV. von Polen über den Besitzstand der Benediktiner von St. Marien und St. Vinzenz“ betrifft, „so erweist sich, daß weder Grünhagens auf ein einziges äußeres Merkmal gestützter Zweifel, noch Schultes im wesentlichen deduktive Überlegungen stichhaltig“ seien. Schilling geht dann aber nicht weiter auf die Untersuchung der Urkunde ein, scheint sie aber im ganzen eher für echt zu halten; über das Verhält­nis der beiden Teile zueinander äußert er sich gar nicht. Endlich sucht Moepert32 33), wohl unter dem Einflüsse der Untersuchungen von Kru- picka 3S) über Leubus und von Appelt34) über Trebnitz, nun auch die Echt­heit der ältesten Vinzenzurkunde vornehmlich auf Grund des Rechts- und Sachinhaltes nachzuweisen. Hinsichtlich der urkundlichen Form aber schreibt er: „Darin muß man freilich Schulte unbedingt Recht geben: unser Dokument ist keine einheitliche Urkunde. Dem widersprechen ja schon die verschiedenen Jahreszahlen am Anfang und Ende (1139 und 1149). Es ist eine Zusammensetzung aus drei, mindestens aber zwei ur­sprünglich gesonderten Stücken. Da sie Aufzeichnungen zur ältesten Ge­schichte des Hauses enthielten und fast derselben Zeit angehörten, wurden sie in die Matrik aufgenommen und wortgetreu untereinander geschrieben. Es kann rein zufällig das Ende des ersten Stückes mit dem Zeilenschluß 30) Heinrich Appelt, Die Echtheit der Trebnitzer Gründungsurkunden 1203—18 (Vorarbeiten zum Schlesischen Urkundenbuch n. 5. In: Zeitschrift für Geschichte Schlesiens 71, 1937) S. 55; vgl. auch Heinrich Appelt, Die Ur­kundenfälschungen des Klosters Trebnitz (Forschungen zum Schlesischen Ur­kundenbuch 2, 1940) S. 1 ff. 31) Friedrich Schilling, Ursprung und Frühzeit des Deutschtums in Schle­sien und im Lande Lebus. Forschungen zu den Urkunden der Landnahmezeit (Ostdeutsche Forschungen 4—5. 1938) S. 26 ff., 541 f. 32) Adolf Moepert, Die ältesten Urkunden des Vinzenzstiftes (Archiv für schlesische Kirchengeschichte 6, 1940); mir ist nur das Manuskript zugäng­lich; wie mir Herr Prälat Dr. K. Engelbert (Hildesheim) mitteilte, sind nur mehr einige Exemplare des gedruckten Aufsatzes vorhanden. 33) Hanns Krupiék a, Die sogenannte Leubuser Stiftungsurkunde von 1175. Ein Beitrag zur Beurteilung der Echtheitsfrage (Vorarbeiten zum Schle­sischen Urkundenbuch n. 4. In: Zeitschrift für Geschichte Schlesiens 70, 1936) S. 63 ff. 34) Siehe oben N. 30.

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