Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

WINTER, Georg: Das Bundesarchiv der Bundesrepublik Deutschland

Deutschland 401 zeit zu verzeichnen hatten, wissen wir noch nicht. In ihrer Masse aber sind diese Archive seit längerem schon wieder an die Archivverwaltung der DDR. zurückgegeben worden, die ihnen in Potsdam und in Merseburg neue Unterkünfte bereitet hat. Dem nach mancherlei Verzögerung am 3. Juni 1952 in Koblenz im Ge­bäude der ehemaligen Preußischen Regierung eingerichteten neuen Bundes­archiv der Bundesrepublik Deutschland fehlt also die archivische Basis, auf der es in einem ungeteilten Deutschland hätte aufbauen können. Es mangelt ihm auch noch in einer anderen Hinsicht an dem eigentlich zu erwartenden archivalischen Sockel. Von den ungeheuren Aktenmengen aus den Registra­turen der Reichsministerien, der sonstigen Reichsbehörden und der Preu­ßischen Zentralbehörden, aus den Befehls- und Verwaltungsstellen der ge­samten ehemaligen Wehrmacht sowie aus den Ämtern der nationalsoziali­stischen Partei sind nämlich nur noch belanglose Splitter in deutscher Hand. Einiges von den angeführten Beständen ist dem Krieg zum Opfer gefallen, in seiner letzten Phase zum Teil von deutscher Seite selbst ver­nichtet worden. Jedoch die unermeßliche Fülle dieses ganzen Schriftgutes und damit der ausschlaggebende Quellenstoff für die allgemeine deutsche Geschichte in den Vorkriegsjahrzehnten und während des Krieges ist von den Alliierten bei ihrem Einmarsch in Deutschland beschlagnahmt und zum überwiegenden Teil fortgeführt worden. Nicht nur die Erledigung der wichtigsten Aufgabe, die dem deutschen Archivar nach diesem Kriege ge­stellt ist, die Übernahme jenes gewaltigen Materials in ein Zentralarchiv, sondern auch die freie Entwicklung einer zeitgeschichtlichen Forschung in Deutschland sind damit bis heute unterbunden. Das, was etwa als An­klagematerial in den Nürnberger Prozessen aus der angeführten amtlichen und parteiamtlichen Schriftgutüberlieferung bekannt geworden und auch schon in Vervielfältigungen an das Bundesarchiv gelangt ist, läßt zwar auf den ungeheuren Umfang und die Bedeutung des Erbeuteten schließen, er­möglicht aber der deutschen historisch-politischen Geschichtschreibung noch keineswegs den Anschluß und die Mitarbeit bei der internationalen publi­zistischen Aufklärung über die Ereignisse der jüngeren Vergangenheit. Dem neuen Bundesarchiv fällt also, nach rückwärts gewandt, die Auf­gabe zu, die beschlagnahmten Schriftgutmassen zu erfassen und der allge­meinen Forschung zugänglich zu machen, sobald sie von den Alliierten aus ihrer jetzigen Verborgenheit herausgeholt und zurückgegeben werden. In die Zukunft weist die Aufgabe, das bei der Bundesregierung und ihren Dienststellen anfallende Archivgut aufzunehmen, zu verwalten und wissen­schaftlich zu erschließen. Gegenwärtig wird damit begonnen, die bei den Bundesbehörden befindlichen Vorakten aus früherer Zeit, vor allem das Schriftgut der Zonalen Verwaltungen aus den ersten Nachkriegsjahren, in das Bundesarchiv zu überführen. Unter den geschilderten Umständen obliegt es dem Bundesarchiv, in einem bisher nicht gekannten Ausmaße nichtamtliches Material zur Er­gänzung der behördlichen Überlieferungen und zum Ersatz der zur Zeit noch gar nicht zu übersehenden Verluste zu sammeln. Dr. Johannes Papritz hat diese Dokumentationsaufgaben in einem Vortrag auf der 3. Arbeits­tagung der Deutschen Gesellschaft für Dokumentation in Stuttgart am Mitteilungen, Band 5 26

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