Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)
WINTER, Otto Friedrich: Der Bestand „Archivbehelfe“ des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs
Österreich 337 1850 — 1880. In diesen drei Jahrzehnten, in denen das Archiv unter der Leitung der Direktoren Erb und Arneth stand, ist ein Absinken sowohl der Zahl als auch der Qualität der hergestellten Behelfe feststellbar. Es ist aber das scharf ablehnende Urteil Bittners 58), das in erster Linie der Beibehaltung künstlicher Ordnungssysteme zu ungunsten des Provenienzprinzips gilt, bei einer Überschau über die dieser Zeit entstammenden Teile des Bestandes „Archivbehelfe“ nicht ganz beizubehalten. Von Erb ist zwar kein einziger Behelf, von Arneth nur das Übernahmsverzeichnis zum Handarchiv des Kaisers Franz I. (AB. 482) angefertigt worden, es sind jedoch auch die ihnen vorausgehenden Direktoren mit Ausnahme Knechtls und auch Reinharts als Verfasser von Repertorien nicht hervorgetreten Ein Vorwurf könnte allerdings dahingehend erhoben werden, daß an Stelle des konsequenten Weiterbauens an dem im Bestand des AB. 16 schon zu einem so großen Teil verwirklichten Inventarisierungsprogramm eine ziemlich planlose und manchmal wenig ausdauernde Repertorisierungsarbeit der einzelnen Beamten trat, deren Ergebnis eine große Zahl von nur summarisch zusammenfassenden oder nicht zu Ende geführten Behelfen ist. Am Anfang dieses Abschnittes ist eine fruchtbare Nachwirkung des vorhergehenden unverkennbar; Wochers Repertorium der „Alten Akten“ der Staatskanzlei (Rep. Z, AB. 183, und Index, AB. 259), Adelburgs Repertorium der orientalischen Abteilung (AB. 206), das Verzeichnis der Originalurkunden des Mainzer Erzkanzlerarchivs von Meiller (AB. 248) und der heute noch den Hauptfundbehelf zu diesem darstellende Zettelkatalog Klemms (AB. 247/1—3), Repertorium und Index zu den Familienurkunden ( AB. 293, 294, chronol. Zettelkatalog AB. 473), Wochers Repertorium des Archivs Maximilians von Mexiko (AB. 302), die Handschriftenkataloge AB. 447 und 448, Zettelkataloge zu einzelnen Abschnitten des Familienarchivs von Meiller (AB. 475), zu den Reichsregisterbüchern Karls V. (AB. 487 und 490), zu den Abteilungen Böhmen, Mähren und Schlesien (AB. 527) und Ungarn (AB. 537), zu Unterabteilungen der Bestandgruppe „Italien-Spanischer Rat“ (AB. 541) stehen zum größten Teil noch in Geltung und sind durchaus verwendbar. Auch in einer großen Zahl von Nachträgen und Ergänzungen in den Repertorien des AB. 16 ist die Weiterführung dieser Tradition erkennbar. Gesamtverzeichnisse, die längere Zeit in Geltung standen, sind ebenfalls in dieser Zeit entstanden: AB. 5, 11 und 21. In der 2. Hälfte der Epoche beginnen sich die Auswirkungen des Referentensystems in Form der schon angedeuteten Erscheinungen bemerkbar zu machen; von einer Aufzählung der Behelfe, die heute meist gar keinen oder höchstens geringen Wert haben, aus dieser Phase kann abgesehen werden. 1880 —1910. Der Grund für einen Einschnitt um 1880, der mitten in die Direktion Arneths fällt, ist nicht eine Änderung der im Referentensystem gegebenen Bedingungen der Inventarisierungsarbeit. Er ergibt sich daraus, daß um diese Zeit, wohl der Initiative des späteren Direktors Winter entspringend, ein neuer Typus von Behelfen in Erscheinung tritt, die „Aufstellungsverzeichnisse“; in ihnen wurden einzelne Teilbestände se) A. a. O., S. 143* ff. Mitteilungen, Band 5 22