Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

BACHMANN, Hanns: Zum Urkundenwesen der drei bayrischen Landgerichte Kufstein, Kitzbühl und Rattenberg einschließlich des Zillertales im 14. Jahrhundert

Zum Urkundenwesen der drei bayrischen Landesgerichte 25 zweimal siegelt der Richter. Einmal siegelt auch die Stadt und einmal der Herzog, der die Urkunde ausstellt. In den meisten vom ihm geschriebenen Urkunden erscheint ein Perch- told Ahinger, der sich als Schulmeister zu Rattenberg bezeichnet. Warum sollte nicht dieser Schulmeister auch die Urkunden geschrieben haben? Perchtold Ahinger hat sich mit den Geschäften des Landgerichtes befaßt, das beweist sein Auftreten als Landrichter 1392 und 1395. Zusammenfassend läßt sich sagen: Im Landgericht Rattenberg, wie in jenem von Kitzbühel, lassen sich in der zweiten Hälfte des 14. Jahr­hunderts ständige Schreiber nachweisen, von denen mit Sicherheit be­hauptet werden kann, daß sie Funktionäre des Landgerichtes gewesen sind, welche nicht nur die Gerichtsurkunden, sondern auch die übrigen Privat­urkunden schrieben. Als Beleg dafür kann der Gerichtsschreiber A gelten, von dessen Hand uns nur eine Gerichtsurkunde von 14 anderen Stücken erhalten ist. Als weiterer Beweis mag die früher angeführte Stelle des Rattenberger Weistums dienen. Von einer Kanzlei bei den Landgerichten kann im 14. Jh. keine Rede sein. Vielmehr hat man an eine einfache Schreibstube zu denken, in welcher sowohl die Urkunden für das Land- als auch für das Stadtgericht ge­schrieben wurden. Daß die Abfassung der Urkunden nur einem einzigen Schreiber oblag, ergibt sich aus der Tatsache, daß in keiner Urkunde eine zweite Hand festzustellen ist, die Urkunden auch nie einen Vermerk auf- weisen, der auf eine größere Kanzleiorganisation schließen ließe. In den Weistümern ist auch immer nur von einem geschworenen Gerichtsschreiber die Rede. Ebenso in dem bayrischen Landrecht von 1346. Das Amt des Landgerichtsschreibers, wie jenes des Stadtschreibers, wurde im 14. Jh. einer Person übertragen. Da auch die beiden Gerichts­ämter an einen Richter ausgetan waren, scheint die Verbindung des Stadt- und Gerichtsschreiberamtes nicht sonderlich auffallend. Ein eigener Stadtschreiber läßt sich im 14. Jh. in keiner der drei Städte feststellen. Nach Kogler erscheint für Rattenberg zum erstenmale ein Stadtschreiber im Jahre 1511, dessen Amt aber wahrscheinlich älter sein dürfte. Das Stadtschreiberamt war zeitweise mit dem Wag- und Nieder­legeramt verbunden, erscheint aber auch als selbständige Stelle80). Über die Person der Gerichtsschreiber läßt sich wenig aussagen. Sicher ist, daß in Rattenberg bereits im Jahre 1316 ein Ott der Schreiber neben einen Jakob dem Schulmeister auftritt, also Stadtschreiber und Schul­meister nicht dieselbe Person waren. Der nächste Gerichtschreiber über den etwas mehr ausgesagt werden kann, ist der Schreiber S. Möglicherweise handelt es sich um den dortigen Schulmeister Perhtold Ahinger, der sich 1392 und 1395 um das Richter­80) Kogler, Recht u. Verfassung d. Stadt Rattenberg im Mittelalter, in Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte Bd. 1, S. 97.

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