Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

HAUPTMANN, Ferdinand: Österreich-Ungarns Werben um Serbien 1878–1881

236 Ferdinand Hauptmann träglicher Erläuterungen und Abschwächungen wenig geneigt. Geschah es trotzdem, so tat man es ausschließlich aus dem Grunde, um die führenden Männer der Fortschrittspartei am Ruder zu erhalten, wobei man besonderes Gewicht, neben Mijatovic, auf den Verbleib Garasanins legte13). Kállay, der die Angelegenheit mit Mijatovic besprach, erklärte sich vorderhand und rein privat damit einverstanden, in Form von Mijatovié’ Anfrage und Haymerles Antwort den Sinn des Art. IV zu erläutern. Källays ursprünglicher Vorschlag für Haymerles Antwortschreiben lautete: „Der Zweck des Vertrages ist kein anderer, als die freundschaftlichen Beziehun­gen Österreich-Ungarns und Serbiens zu befestigen und dauernd zu er­halten. Die Monarchie hat das größte Interesse, daß die freie Entwicklung und das Selbstbestimmungsrecht Serbiens sowohl nach innen als auch nach außen gewahrt werden. Die Bestimmung des Art. IV bezieht sich nach der Auffassung der k. und k. Regierung auch lediglich auf den Abschluß von politischen, der österreichisch-ungarischen Monarchie feindlichen Verträ­gen mit dritten Staaten“ 14). Ohne Zweifel hätte diese Erklärung, wäre sie damals in dieser Form gegeben worden, die Krise in der serbischen Regie­rung um drei Monate verkürzt. Kállay glaubte diese Formel Haymerle umsomehr empfehlen zu können, als sie tatsächlich die Auffassung des Ballhausplatzes zur Zeit der Verhandlungen wiedergab, und nur die man­gelnde Geduld des Fürsten bei den Unterhandlungen mit Kállay Schuld daran trug, daß nicht schon ursprünglich dieser Artikel so ausgelegt wor­den war 15). Haymerle war zwar mit der Idee der brieflichen Aufklärung einver­standen, betonte aber sofort auf die Zuschrift Kállays hin, daß die Fassung der Erklärung weder im Widerspruche zu Art. IV stehen, noch ihn zu sehr abschwächen dürfe16). Er wollte in der Erklärung nicht so weit gehen, die Entscheidung über Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit der politischen Verträge ausschließlich in die Hände Serbiens zu legen. Nicht einzeln, son­dern in Verbindung mit den übrigen Bestimmungen des Vertrages be­trachtete er diesen Artikel als Äquivalent für die österreichische Verpflich­tung zu einer Serbien durchaus freundlichen Politik und für so manche Zusage, für die Serbien eigentlich gar nichts Ebenbürtiges Österreich bieten konnte. „Serbien erreicht durch den Vertrag eine Deckung gegen alle Gefahren; daß wir uns gegen etwaige Ministerwechsel schützen, ist ziem­lich natürlich“ 17). Bei solcher Auffassung des Vertrages als eines politischen Geschäftes, bei welchem jede Klausel womöglich ihre entsprechende Gegenklausel haben sollte, konnte er sich nicht mit Kállays zuvorkommender Redaktion der Erklärung einverstanden zeigen. Da er nun einmal, wie er meinte, Serbien durch den Art. IV fest in der Hand hatte, wollte er nichts mehr von einer Abschwächung wissen. Seine übertriebene Sucht, sich durch geschickte Wortfassung gegen etwaige illoyale Auslegung zu schützen, oder durch stilistische Einschiebungen dem Papier einen größeren praktischen Wert

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