Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

HAUPTMANN, Ferdinand: Österreich-Ungarns Werben um Serbien 1878–1881

224 Ferdinand Hauptmann Berliner Vertrage uns erwachsenden Rechte hinsichtlich der Fortdauer des status quo bis zum Abschlüsse eines definitiven Vertrages involviren, weshalb wir nicht darauf eingehen konnten“ (Staatsarchiv a. a. O. Nr. 7175). 3e) Jovanovic SI. a. a. O. Bd. II. S. 19 f. 37) Résumé einer Unterredung des Freiherrn von Haymerle mit dem Fürsten von Serbien. Wien, den 15. IX. 1880 (Serbien 1880). 3S) Haymerle an Herbert. Wien, den 30. VII. 1880 (Staatsarchiv a. a. O. Nr. 7174). 3») cf. S. 196. 40) Staatsarchiv Bd. XXXVII Nr. 7175. 41) W i n d e 1 b a n d, a. a. O., S. 194 ff. 42) Bismarck und Haymerle. Ein Gespräch über Rußland (Berliner Monats­hefte Jg. XVIII/1940/Novemberheft, S. 719 ff.). 43) Siehe Anm. 37. 44) Denkschrift Ristié’ über die serbische Handelspolitik, abgedruckt bei Mandl L.: Die Habsburger und serbische Frage. Geschichte des staatlichen Gegensatzes Serbiens zu Österreich-Ungarn. Wien 1918. S. 38 f. 45) Jovanovic: Milan II. S. 20ff. 46) Wrede an Andrássy. Belgrad, den 12. XI. 1878 (HP 1878). 47) Herbert an Haymerle. Belgrad, den 21. XII. 1879 (Serbien 1879). 4S) Herbert an Haymerle. Belgrad, den 20. V. 1880 (HP 1880). 49) Herbert an Haymerle. Belgrad, den 19. VI. 1880 (Serbien 1880). 50) Herbert an Haymerle. Nisch, den 5. I. 1880 (Serbien 1880): „...wäre Herr Ristic entschlossen, sich am Schlüsse der Skupschtina zurückzuziehen. Der Fürst soll aber sehr verlegen sein, ihm einen Nachfolger zu finden und die Wahl neuer Minister noch durchaus nicht getroffen haben. Trotz dieser Nachricht, die hier ein vielfach verbreitetes Gerücht bildet, zweifle ich noch sehr an der Realisierung der Sache. Mir macht das Auftreten dieses herrschsüchtigen Mannes nicht den Eindruck, als dächte er ernstlich an einen freiwilligen Rücktritt. Die Conservativen, welche wahrscheinlich nach Ristié ans Ruder kämen, scheuen sich einerseits seine Erbschaft anzutreten, insolange noch die aus einer von Herrn Ristic selbst geschaffenen Situation entsprungenen Schwierigkeiten und offenen Fragen ungelöst sind, und andererseits glauben sie, daß sein Rücktritt verfrüht wäre, weil er noch nicht hinlänglich abgenützt ist, um nicht seinen Nachfolgern die größten Verlegenheiten zu bereiten und sie bald wieder zu verdrängen. An­genommen also, daß Herr Ristié denn doch auf seinem Rücktritte bestehen sollte, wird es für den Fürsten sehr schwer sein, eine geeignete Wahl für den Ersatz zu treffen.“ 51) Pinter an Haymerle. Belgrad, den 27. VIII. 1879 (Serbien 1880). 52) Staatsarchiv Bd. XXXVII Nr. 7176: „... Sie sind beauftragt, Herr Baron (Herbert), der Regierung Sr. Hoheit des Fürsten von Serbien zu erklären, daß von der Wiederaufnahme der Verhandlungen für den Abschluß eines Han­delsvertrages oder einer Konvention, sei es über die Konsular Jurisdiktion, sei es über veterinäre Maßnahmen, nicht die Rede sein könne, bevor nicht die wich­tigste Grundlage unserer kommerziellen Beziehungen, welche durch die Note des Herrn Ristics vom 14. Juli 1880 in Zweifel gestellt wurde, durch eine bedingungs­lose Erklärung der serbischen Regierung wiederhergestellt wird. Diese Erklärung soll in formeller und klarer Weise die Wiederanerkennung enthalten, daß die Behandlung auf dem Fuße der meistbegünstigten Nationen ohne irgend eine Beschränkung unseren Nationalen wiedergegeben ist. Bei der ersten Verletzung dieses Prinzips wird sich die k. und k. Regierung verpflichtet sehen, die Vorschriften des Gesetzes vom 27. Juni 1878 zur Aus­führung zu bringen.

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