Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)
HAUPTMANN, Ferdinand: Österreich-Ungarns Werben um Serbien 1878–1881
Österreich-Ungarns Werben um Serbien 1878—1881 215 dukte, die wegen ihrer Einfachheit und ihres Gewichtes sonst kaum konkurrieren konnten. Aber auch andere Waren — selbst solche, bei denen Österreich nur die Vermittlerrolle spielte (Kolonialwaren) — und deren Anteil war ein ziemlich großer 137), mußten bei der Beurteilung des Handelsverhältnisses zu Serbien in Erwägung gezogen werden. Ebenso aber auch die serbische Ausfuhr. Ohne Rücksicht auf den serbischen Standpunkt, wonach Österreich damals der einzige mögliche wirtschaftliche Partner gewesen war188), war hauptsächlich für Ungarn die Einfuhr von serbischen Schweinen, Rindern und teilweise auch Getreide von großem Nutzen. Wenn es schon nicht durchwegs geschah, daß man die jungen serbischen Schweine für den Eigenverbrauch nahm und die eigenen gemästeten nach Deutschland oder den Westen ausführte, so blieb die ständige Erscheinung, daß man wenigstens auch die serbischen Magerschweine in Ungarn mästete und weiter ausführte139). Dieses Verfahren ersparte die lange Aufzucht, so daß man sich ausschließlicher dem Mästen widmen konnte. Dazu war man bei schlechten oder mittleren Ernten selbst im getreidereichen Ungarn auf Einfuhr von Kukuruz angewiesen, teils wegen des enormen Verbrauchs beim Mästen, teils aber auch für die Spiritusindustrie140). Der Charakter eines Handelsvertrages zwischen Österreich-Ungarn und Serbien mußte sich nach dem Gesagten wesentlich von dem anderer Verträge unterscheiden. Während Serbien mit anderen Mächten Verträge mit nur gewissen Bestimmungen, eventuell auch Erleichterungen abschloß, die fast ausschließlich noch zugunsten des fremden Importeurs ausfallen mußten, war ein Vertrag zwischen Österreich und Serbien bei der innigen wirtschaftlichen Verflechtung beider Länder viel weittragender. Er mußte womöglich alle Zollpositionen erfassen, nicht nur etwa die des serbischen Einfuhrtarifs. Bis zu einem gewissen Maße konnte sich der österreichischserbische Vertrag an den österreichisch-rumänischen vom Jahre 1875 anlehnen, allerdings mit einem wesentlichen Unterschied. Während 1875 Rumänien neben zollfreier Einfuhr von Getreide von Österreich eigentlich nur die Aufnahme in die Reihe der Vertragsstaaten erhalten hatte, konnte diese Kompensation für Serbien nach 1878 nicht mehr den gleichen Wert haben. So mußte im Vertrage mehr die wirtschaftliche, als die diplomatische Seite betont werden, dem serbischen Export mußte Rechnung getragen werden. Es ist selbstverständlich, daß ein diesen Verhältnissen entspringender Vertrag sehr umfangreich werden mußte, da ja auch die wirtschaftlichen Fachmänner beider Reichshälften an die Erfassung des ganzen serbischen Zolltarifs dachten 141). Das erforderte vor allem eingehende Studien, bei denen man aber nur mit halben Herzen dabei war, da sich seit 1880 nach Österreich nun auch Ungarn immer mehr zur schutzzöllnerischen Richtung bekannte. Jeder Staat drängte mehr oder weniger in den Schutzzoll, und da konnten Vertragsverhandlungen nicht so leicht vonstatten gehen. Zog Österreich-Ungarn die Verhandlungen mit Serbien schon seit 1879 bis zur Klärung seines