Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)

AUSSERER, Carl: Der „Liber jurium in valle Lagari“

Der „Liber jurium in valle Lagari“ 67 datierten späteren Vermerke vom Jahre 1531 als „Sixtern“ bezeichnet ist: „Disen Sixtern sol der Stifft Trient vnd das Haus Oesterreich nit prauchen Ynnhalt Cardinal Bernharten Reuers 1531“. Der ursprüngliche „Liber jurium“ war also ein „Sixtern“ und nicht ein „Quatern“, wie ihn Bonelli wohl auf Grund jener Überheferung kenn­zeichnete, die ihm zu Gesichte gekommen war — einer schon fragmen­tarischen Überlieferung, wie sie uns vorliegt, und auf die ich im folgenden noch eingehender zurückkomme. Zum ersten Male hat Voltelini*) auf die Bedeutung des kleinen Codex verwiesen und ihn vielfach als Quelle in seinen Schriften benützt. Ein Großteil der hier verzeichneten Stücke ist uns im Original über­liefert; jene, die sich einst im Wiener Staatsarchive befanden, hat Dominez in dem bereits erwähnten „Regesto“ veröffentlicht, wo der „Liber jurium“ unter Nr. 248 angeführt ist. Andere nur im Regest überlieferte Stücke hat Dossi1 2) aus den Trientner Repertorien gezogen und abgedruckt. Ich habe bei der chronologischen Aufzählung der Stücke jeweils auf die Drucke verwiesen. Der „Liber jurium in valle Lagari“ ist ein kleiner Pergament­codex in der Größe 25: 37 cm, bestehend aus vier Lagen, Quatern, die, in der Mitte gefaltet, einen achtblätterigen Codex ergeben. Eine Umschlagseite — Lage — fehlt und hat wohl auch immer gefehlt, wie die zeitlich späteren Vermerke auf der ersten Seite dartun. In der linken oberen Hälfte steht von der Hand des Codexschreibers vermerkt: „Nota haec“ und darunter: „Liber jurium in valle Lagari“, womit der Inhalt gegeben ist. In der Mitte der oberen Hälfte steht ein Kreuz, daneben das bekannte vom Kardinale und Bischöfe Bernhard von Cles gebrauchte Emblem: ein Rutenbündel, gebildet aus sieben Stäben, hinweisend auf die sieben Geschwister des Kardinals, das durch eine Schleife mit der Devise „Unitas“ gebunden ist. Darunter steht „Lagertal“ mit unterhalb gesetzter Jahreszahl 1230 und dem bereits erwähnten Vermerke: „Diser Sixtern sol der Stifft Trient und das Haus Oesterreich nit prauchen Ynnhalt Cardinal Bernharten 1) Voltelini, Hans v.: Beiträge zur Geschichte Tirols. Zeitschrift des Ferdinandeums f. Tirol und Vorarlberg, III. F., 33. Heft, Innsbruck 1889; Der­selbe: Die Entstehung der Landgerichte im Bayrisch-Österreichischen Rechts­gebiete. Arch. f. österr. Geschichte, Bd. 94, Wien 1905, und Derselbe: Das welsche Südtirol. Erläuterungen zum Historischen Atlas der österr. Alpenländer, I. Abt., 3. Teil, 2. Heft, Wien 1918. 2) Dossi, Ilario: Documenta ad vallis Lagarinae historiam spectantia ex Archivio Episcopali eruta. San Marco, Rovereto, I., 1909, p. 125—134; III., 1911, p. 185ff.; IV., 1912, p. 115 ff.; V., 1913, p. 23 ff.; VI., 1914, p. 7 ft.

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