Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)

SANTIFALLER, Leo: Die älteste Originalurkunde des Österreichischen Staatsarchivs

18 Leo Santifaller nur die Fleisch- bzw. Vorderseite ist weiß, geglättet und kalziniert und so für das Schreiben vorbereitet, während die Haar- bzw. Rück­seite weniger glatt ist, mitunter noch Spuren der Haaransatzstellen zeigt und nicht weiß, sondern gelblichgrau erscheint1). Demnach entspricht die Pergamentart unserer Urkunde dem Beschreibstoft des Großteils der im Pariser Nationalarchiv aufbewahrten, auf Pergament geschriebenen Königs- und Privaturkunden der Mero­winger- und Karolingerzeit sowie der St. Gallener Privaturkunden des 9. Jahrhunderts 2). Das Pergament ist auf allen Seiten nahezu geradlinig und unter rechtem Winkel beschnitten und hat die Größe zirka 66 cm breit und zirka 49 cm hoch 3). Die Schreibrichtung ist entsprechend dem karolingischen Brauch 4) derart angeordnet, daß die Zeilen parallel der Breitseite des Pergamentes laufen. Die seit Karl d. Gr. übliche 5) horizontale Linierung der Schrift­zeilen mit blindem Griffel ist deutlich erkennbar. Die insgesamt 12 blinden Linien wurden so stark eingeritzt, daß sie meist auch noch auf der Rückseite sichtbar sind. Die Abstände der Linien sind nicht ganz gleichartig; zwischen Zeile 1 bis 2 beträgt der Abstand 2-5 cm, wird zwischen den folgenden Zeilen 2-7 cm und 3-1 cm, bis er schließlich wieder auf 2-8 cm zurückgeht. Vertikallinien zur seit­lichen Begrenzung der Schrift, wie sie in Karolingischen Urkunden nur selten beobachtet wurden 6), sind nicht vorhanden. Die Tinte ist bräunlich schwarz, so wie sie in dieser Zeit all­gemein verwendet wurde 7). Daß sie bei einzelnen Worten etwas dunkler erscheint, ist, abgesehen von den beiden auf Rasur geschrie­benen Stellen8), sicherlich einfach damit zu erklären, daß der Schreiber an diesen Stellen die Feder neu eingetaucht hat. b „Über südliches und nördliches Pergament“ vgl. Santifaller, Leo: Das Laaser Steuerregister vom Jahre 1277. In: Der Schiern, Bozen, Jg. 13 (1932), S. 458—463. 2) Vgl. a. a. O. S. 459 f. 3) Da die Editionen keine Maßangaben bieten, kann nur allgemein auf Erben, Wilhelm: Die Kaiser- und Königsurkunden des Mittelalters. In: Urkunden­lehre, Bd. 1, München 1907, S. 124, hingewiesen werden; danach schwankt seit dem 9. Jahrhundert die Breite der Urkunden zwischen 50 und 70 und die Höhe zwischen 40 und 60 cm. 4) Vgl. Erben, S. 124. 5) Sickel, Acta 1, S. 289; Erben, S. 126. 6) Vgl. Sickel, Acta 1, S. 289; Erben, S. 126. 7) Vgl. Sickel, Acta 1, S. 289 f.; Erben, S. 123. 8) Siehe unten S. 51 und 52, Textausgabe der Urkunde, Anmerk, b, m, t.

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