Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 3. (1950) – Leo Santifaller Festschrift
CORETH, Anna: Dynastisch-politische Ideen Kaiser Maximilians I.
92 Anna Coreth Europas durch den Kaisertitel berechtigt, so auch als sieben christlicher Königreiche König und Erb *). Nicht zufällig stehen gerade Vertreter dieser sieben Königreiche, auf die er einen Erbanspruch zu haben glaubt und die zugleich die Grenzgebiete Europas umschließen im Grabmalsprogramm unter den königlichen Ahnen. Was der Humanist Bebel in seiner Rede an den Kaiser schon um 1501 ausdrückte: qui es ex ea familia Austriae scilicet natus inclita et florentissima quae tot regum atque imperatorum mater, sepe etiam Pannoniae, saepe Boemiae, quandoque Poloniae reges dedit2), oder was Cuspinian meinte, wenn er das Geschlecht mit dem trojanischen Pferd verglich 3), das ist im vierten Buch der fürstlichen Chronik bildlich ausgedrückt (Abb. 2). Ein großer bunter Pfau der die habsburgische Familie symbolisiert, umschließt in seinen weit ausgespannten Flügeln eine doppelte Reihe von Wappen der durch Heirat verwandten Könige Europas 4), er selbst ist gekrönt mit den drei kaiserlichen Kronen von Eisen, Silber und Gold, die bisweilen in der mittelalterlichen Symbolik der römischen Königskrone von Aachen, der mailändisch- langobardischen und der römischen Kaiserkrone entsprechen 5). 2. Die sechs österreichisch-burgundischen Königreiche. Nach dem bekannten, gescheiterten Projekt einer Erhebung Österreichs zum Königreich durch Kaiser Friedrich II. verschwand diese Idee nie mehr ganz und gewann umso eher Gestalt, als entgegen den Ambitionen Rudolfs IV. die österreichischen Herzoge nicht unter die Kurfürsten eingereiht wurden, aber sich doch weiterhin als eines der führenden Geschlechter des Reiches, ja als königliches Haus fühlten. Erlangte die Dynastie am Ende des Mittelalters zwar die Kaiserwürde wieder, so konnte diese durch eine andersartige Wahl *) Vgl. meinen Aufsatz in der Festschrift zur 200-Jahr-Feier der Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Wien 1949, S. 294 ff. 2) Bei Schardius S. 223. 3) Caesares, Ausg. 1601, S. 315/38: aucta fit et propagata ut interim ex ea veluti equo troiano innumeri prodierint Principes ac gloriosissimi Duces, Caesares autem septem. 4) Es sind neben dem Wappen des römischen Königs die von Spanien, Böhmen, Ungarn, Kastilien, Sizilien, Schottland, England, Frankreich, Aragon, Portugal, Polen, Krakau, Dänemark. 5) Dasselbe Pfauenbild wiederholt sich, diesmal eine Anzahl von herzoglichen Wappen tragend, während die Verwandtschaft mit Häusern niedrigeren Ranges durch einfache Pfauenspiegel ausgedrückt wird.