Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 3. (1950) – Leo Santifaller Festschrift

BLAAS, Richard: Ein Tiroler Teilbuch aus dem Jahre 1340

80 Richard Blaas, Ein Tiroler Teilbuch aus dem Jahre 1340 träge 1), die immer seitenrichtig angegeben werden, weiters die immer wiederkehrende Bezeichnung der Niederschrift als Buch und frei- gelassene Stellen und Folien für Nachträge und Berichtigungen. Die Abfassungszeit ergibt sich aus den zahlreichen genau datierten Teilungsprotokollen. Es darf mit Sicherheit angenommen werden, daß die Niederschrift der Teilungsergebnisse nicht viel später als 1340 erfolgte; darauf weisen der Schriftcharakter und alle anderen inneren Merkmale hin. Der Cod. 396 weist im Verhältnis zu Cod. 397 einen viel flüchtigeren Schriftcharakter auf, in ihm finden sich zahlreiche Tilgungen und Doppeleintragungen. Er enthält, wie schon des öfteren erwähnt, nur Teilungsergebnisse aus dem Gericht Passeier. Im großen und ganzen machen die Einträge den Eindruck unmittelbarer Aufzeichnung der Verhandlungsprotokolle. Über Abfassungszeit und Anlage gilt das oben zu Cod. 397 Gesagte auch für diese Handschrift. Der im Bozner Staatsarchiv befindliche Codex ist bereits in der genannten Edition von Santifaller eingehend besprochen worden 2). Der hier gebotene Einblick in den Inhalt, Umfang und Aufbau des Tiroler Teilbuches von 1340 versuchte die Eigenart dieser Quelle zu veranschaulichen, ohne auf weitere sich daraus ergehende Fragen ein­zugehen. Vielleicht vermag schon das hier Gesagte den Anspruch zu rechtfertigen, das Teilbuch von 1340 in eine Reihe mit den Quellen zur Bevölkerungs- und Sippengeschichte Tirols zu stellen. Durch die zahlreichen Nennungen von Hof- und Sippennamen, den oft ein­gehenden Nachweis der Generationszusammenhänge bäuerlicher Familien und der Feststellung der sozialrechtlichen Stellung der darin genannten Personen, mag das Teilbuch zur Quelle werden für manche Frage der Bevölkerungsstatistik, der genealogischen und rechts­geschichtlichen Forschung. Wird man das Teilbuch in seinem histo­rischen Wert auch nicht überschätzen dürfen, so vermag es vielleicht gerade durch seine Eigenart, die die vorliegenden Ausführungen aufzuzeigen versuchten, manch wertvolle Bestätigung bereits bekannter Forschungsergebnisse zu bieten, manch geäußerte Vermutung zu bestätigen und als Ganzes genommen, die Quellenpublikationen zur Geschichte Tirols zu bereichern. 1) Als Beispiel einer solchen Verweisung: doch ist der selb Smaltzchast nu gar meim herren geuallen wider den Tűsein niht, den Schennaner vor an dem vierden platte wider legen solten. Cod. 397, Fol. 18'. 2) Santifaller, a. a. O., S. 181 f.

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