Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 3. (1950) – Leo Santifaller Festschrift

MAYR, Josef Karl: Das Grab Kaiser Maximilians I.

Das Grab Kaiser Maximilians T. 491 und Innsbruck dem Kaiserhofe in Prag anheimgestellt. Erzherzog Ernst berief sich auf Ferdinand I., der die Translation seinem Sohne Erz­herzog Ferdinand von Tirol allein anvertraut hätte, während dieser jener Verpflichtung den längst vollendeten Bau von Grabeskirche und Grabmal entgegenhielt. „Nicht wenig verwunderlich und beschwer­lich“ kam es ihm vor, wollte man ihm mehr als die tirolische Transport­strecke zumuten. Lediglich unter entsprechender Sicherstellung von Prag her mochte sich Ferdinand getrauen, eine Translationsanleihe aufzunehmen. Zwei Jahre später — im Mai 1586 — sprach der Kaiser trotz des ungestümen Drängens Erzherzog Ernsts, „den Unkosten, es sei nun von was Ort es wolle, aufzubringen“, das entscheidende Wort: die Hofkammer wußte kein Mittel vorzuschlagen und die Sache war auf eine andere Zeit einzustellen 1). Beilage 1. [1514] —Auszug aus dem Testament Kaiser Maximilians I., betreffend den St. Georgsorden, die Stiftung von Spitälern und die Errichtung seines Grabes. Ein Gedechtnus oder Auszug des Testaments Köm. Kays. Mt. Sandt Göring- orden beruerend. Hierinnen wird begriffen Rom. Kays. Mt. Ordnung betreffend Sandt Göring- orden, eetzlich Gepey und Gotzgab zu Trost Yerer Mt. Seel, auch von Yerer Mt. Grab und was zu Zier des Grabs auch bey demselben gehandelt soll werden, auch wo Yer Mt. begraben zu werden vermeint. Item anfenglich vermeint der Kayser Maximilian zu pauen etzliche Hospital oder Pethaiser, in welchen sollen genert werden eerwere Personen, die auch Gott den Almechtigen vor sein Sei bitten alle Tag. Aufzählung der Spitäler und ihrer Einkünfte zu Wien (St. Georg), Innsbruck, Graz, Cilii, Augsburg, Millstatt, Mondsee, Antwerpen und Gent. Aber die Herrschaft zu Steyer soll geben das Gelt und ander Ausrichtung zu Volpringung des kayserlichen Grabs zu Mansee. Dotierung des St. Georgsordens mit Grundbesitz und Einkünften. Die Ordnung seiner Begrebnus. Item wo Sach wurdt, daß der Kayser ableybet, ehe dan die Stat seiner Be­grebnus zu Mansee volendt wurdt, Schaft er, [ihn] in Behaltnus Gestalt in der Capeln des Geschlos der Newenstat zu begraben, bis solang das Grab volendt werd. Und in der selben Capeln Umgang sollen yerden Bilder und Seyl, die schon gemacht sind, verordent werden. Auch wo künftiglieh der Kerper hingetragen wird, sollen auch die selbigen Bild [hin]gefuert werden. Item es wil auch der Kayser bei im ein Truhen nach der Groß und Leng seines Kerpers zu fiern verordnen, in welcher Kleyder aus dickem starken Leder sein sollen, das im von den Seinegen nach seiner Ableybung angelegt werd, über die selbig ein weyß thomasckhens [Kleyd] mit einem roten Creuz St. Gering und also anbeklaydt in der Truhen zu der Begrebnus von den Seinigen geführt werden. l) Wien, 1. c., Familienakten 17, und Nachlaß Birk 87; vgl. M. Herrgott, 1. c. 2, 140.

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