Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 3. (1950) – Leo Santifaller Festschrift

BENNA, Anna Hedwig: Herzog Albrecht V. von Österreich und die Wahl des Leonhard Layminger zum Bischof von Passau

Herzog Albrecht V. und die Wahl des Leonhard Layminger 35 Rudolf IV. von Österreich ließ sich von Kaiser Karl IV. die Erbvogtei über Bistümer und Klöster bestätigen. Seit der Mitte des 14. Jahr­hunderts bemühten sich die österreichischen Herzoge um Einfluß bei der Besetzung des Passauer Bischofsstuhles. Eine Anzahl von Mitgliedern des österreichischen Adels erlangte die bischöfliche Würde. Bischof Georg von Passau erneuerte 1389 eine Reihe älterer Verträge. Der Bischof gelobte Albrecht III. Hilfe im Falle der Not gegen jedermann, aus­genommen den Papst in geistlichen Sachen und verpflichtete sich, dem Herzog die Burgen in den österreichischen Ländern offen zu halten. Dieser Vertrag fand Aufnahme in die Domkapitelstatuten1). Die Herzoge von Österreich verstanden es, die Kompetenz ihrer Gerichte, des Hof- und Landtaidings, auf Streitigkeiten ihrer Untertanen mit passauischen Untertanen auszudehnen; Fälle der Rechtsverweigerung von seiten der passauischen Gerichte boten der herzoglichen Gerichts­barkeit die Möglichkeit, sich einzuschalten. Die Bischöfe selbst konnten ebenso wie die Prälaten und die Herren und Ritter vor dem Hoftaiding beklagt werden 2). Bischof Georg von Passau erreichte vorübergehend unter Johann XXIII. die Exemption von der Metropolitangewalt des Salzburger Erzbischofs; der Gebrauch des Palliums wurde ihm gestattet. Doch schränkte Martin V. diese Verfügungen seines Vorgängers auf Betreiben des Salzburger Metro­politen auf die Lebenszeit Bischof Georgs ein und reservierte sich außerdem die Ernennung von Georgs Nachfolger3). Mit Bischof Georg, den der Tod im August 1423 ereilte 4), schied ein Freund der österreichischen Herzoge vom Passauer Bischofsstuhl. Das Urteil des Wiener Geschichtsschreibers Thomas Ebendorfer in seiner Lorch- Passauer Bistumschronik über Bischof Georg lautet nicht sehr günstig. Thomas rühmte dem Verstorbenen ein weltliches, luxuriöses Leben fl Mon Boica, 30/2, S. 389—394, n. 452, S. 394—395, n. 453; Heinrich Ritter von Srbik, Die Beziehungen von Staat und Kirche in Österreich während des Mittelalters. Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs, hrsg. von Alfons Dopsch, Bd. 1, Innsbruck 1904, S. 67, 568. 2) Srbik, a. a. O., S. 36, 39, 48—57, 101, 102, 121 — 124. 3) Vgl. unten S. 4, Anm. 5. 4) Andreas von Regensburg, Fortsetzung der Chronica pontificum et im­peratorum Romanorum (Andreas von Regensburg, Sämtliche Werke, hrsg. von Georg Leidinger, Quellen und Erörterungen zur bayrischen und deutschen Geschichte, N. F., 1. Bd., München 1903, S. 464) 1423 Aug. 8: Item eodem anno in die sancti Cyriaci obiit dominus Gregorius de Hochenloch episcopus Pataviensis, atme Strigo- nensis ecclesie administrator necnon sacri Romani imperii cancellarius in ecclesia Pataviensi tumulatus.

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