Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 3. (1950) – Leo Santifaller Festschrift
KOTZ, Wolfgang: Neues vom „Königsleutnant“. Ein nachträglicher Beitrag zum Goethe-Jahr
Neues vom „Königsleutnant“ 145 demselben mit Schreiben vom 17. Mai 1761 dem Grafen Colloredo vorgelegten, in französischer Sprache abgefaßten — allerdings nicht unterfertigten — Promemoria gebraucht wird. Die diplommäßige Namensschreibweise lautet „Theas Thoranc“. Daß in den verschiedenen in den hier befindlichen Konvoluten enthaltenen Schriftstücken überdies noch andere auf offenkundiger Verschreibung beruhende Schreibweisen auftauchen, ist angesichts der notorisch geringen Bedeutung, die man in früheren Jahrhunderten der Schreibweise von Personennamen beimaß, nicht zu verwundern. Dies vorausgeschickt, mag nun eine auf Grund der Akten zusammengestellte chronologische Darstellung des Verlaufes der Angelegenheit folgen: Das einleitende Schriftstück in dem Konvolut der bereits früher bekannten Akten ist ein von Christian Burggrafen von Kirchberg an Colloredo gerichtetes Schreiben vom 19. November 1760, dem ein nicht gefertigtes und nicht datiertes in französischer Sprache abgefaßtes Promemoria zuliegt. Nach diesem Promemoria war der Anstoß vom Magistrat von Frankfurt ausgegangen, der gewünscht hatte, daß dem Königsleutnant ein Zeichen der Dankbarkeit für die Dienste gewährt werde, die er der Stadt durch die Erhaltung der Disziplin unter den französischen Besatzungstruppen und durch die Fernhaltung von Unordnungen, die durch die Unmenge der Vagabunden (une infinité des vagabons) im Gefolge der Armeen hätten hervorgerufen werden können, geleistet habe. Der Königsleutnant — heißt es — habe zwar anfänglich nichts von irgendeinem Zeichen der Dankbarkeit wissen wollen; jedoch habe der Magistrat die Verleihung des Reichsgrafenstandes an ihn beantragt. Von der Befürchtung einer allfälligen ungünstigen Aufnahme des Antrages infolge der nicht günstigen Stimmung des Hofes gegenüber der Stadt Frankfurt ausgehend, habe der Königsleutnant den Wunsch ausgesprochen, dem Grafen Colloredo zuvorzukommen, um zu ermöglichen, daß der Magistrat nur im Sinne der Intentionen Collo redo’s handle, und um einen allfälligen Mißerfolg zu vermeiden. In dem vorangeführten Begleitschreiben weist Kirchberg nicht nur auf die in dem Promemoria enthaltenen Umstände hin, sondern führt weiters aus, daß es auch ihm ratsam geschienen sei, dem Königsleutnant bei gutem Willen zu erhalten. Das Schreiben gipfelt in der Bitte, ihm bekannt zu geben, was er dem Königsleutnant sagen könne, um nicht in den Verdacht zu kommen, als hätte er das Anliegen gar nicht vorgetragen.