Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 3. (1950) – Leo Santifaller Festschrift

GOLDINGER, Walter: Von Solferino bis zum Oktoberdiplom

114 Walter Goldinger Diese Fragen stehen hier nicht zur Diskussion. In unserem Zusammenhang ist es wichtig, zu überlegen, ob der Zeitpunkt der Erlassung des Patents einen politischen Mißgriff bedeutet. Wieder ist es Material aus dem Nachlaß Leo Thuns, das darüber nähere Aufschlüsse gibt. Nicht nur, daß von ihm tagebuchartige Aufzeichnungen zu dieser Frage für den Oktober 1859 vorliegen x), er hat sich später auch veranlaßt gesehen, seine Haltung und die Umstände, die seine Maß­nahmen herbeigeführt haben, in einer Korrespondenz mit seinem englischen Freunde Henry Reeve ausführlich zu begründen 2). Schon am 9. Oktober vermerkte Thun: Ich hätte vielleicht nicht wagen sollen, mit dem Protestantengesetz hervorzutreten in einem nicht wirklich einigen Ministerium.“ Es waren die politischen Folgen, bei deren Behebung er seiner Meinung nach nicht die gebührende Unterstützung seiner Ministerkollegen fand. Beachtenswert ist der Hinweis, daß er gedrängt wurde. Von welcher Seite, ist nicht klar gesagt, doch nennt er in diesem Zusammenhang Hübner und Rechberg, die ihrerseits wieder von Szécsen dazu aufgemuntert worden seien. Daß sich auch Hübner verantwortlich fühlte, beweist seine Äußerung: „Ich möchte mir die Haare darüber ausraufen, daß es erlassen worden ist.“ Hübner zögerte auch, im Falle der Drucklegung der sogenannten Käsmarker Beschlüsse mit der Beschlagnahme vorzugehen, wie Thun verlangt hatte. Er bat ihn, mit dieser Angelegenheit nicht vor die Ministerkonferenz zu gehen, der Kaiser aber steifte Thun den Nacken und bezeichnete Hübner als zu ängstlich. Tatsächlich wurde in der Ministerkonferenz vom 17. Oktober beschlossen, gegen agitierende Druckschriften repressiv vorzugehen. Möglicherweise spielen diese Dinge beim Rücktritt Hübners als Polizeiminister, der wenige Tage später er­folgte und dessen näheren Umstände nicht voll geklärt sind, eine Rolle3). In seiner Rechtfertigung — man wird beinahe so sagen dürfen — gegenüber dem Engländer Reeve betont Thun, das Protestanten­patent sei im Einvernehmen mit den ungarischen Protestanten aus­gearbeitet worden und habe auch in Deutschland Zustimmung des österreichischen Protestantenpatents vom 8. April 1861. Jahrbuch der Gesellschaft zur Geschichte des Protestantismus im ehemaligen und im neuen Österreich, 52 (1931), 3—68. !) D 520. 2) Die Korrespondenz mit Reeve unter D 534, 556, 566. Vgl. auch das Privat­schreiben des Königs Johann von Sachsen an Franz Joseph vom 18. August 1859, in dem er sich dafür einsetzt, zugunsten der Protestanten etwas zu unternehmen. Srbik, Quellen zur deutschen Politik Österreichs 1859—1866, I, Nr. 12. 3) Engel-Jánosi, a. a. O., 168.

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