Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 3. (1950) – Leo Santifaller Festschrift

CORETH, Anna: Dynastisch-politische Ideen Kaiser Maximilians I.

102 Anna Coreth Schwaben, 2 und 3 Burgau (E 9). — Auf der zweiten ist der Herz­schild gespalten von rot-weiß-rot (Österreich oder Lothringen) und Alt-Burgund, Feld 1 und 4 Burgund (goldene Krone in Blau, vgl. große Wappentafel der Ehrenpforte), 2 und 3 Grafschaft Burgund (Pfalzgrafen von Burgund ausgest. 1302, goldener Löwe in Blau mit goldenen Schindeln) (E 8.). Diese beiden (Erz-)Herzogswappen, die wohl Österreich-Schwaben und Burgund bezeichnen wollen, entsprechen offenbar dem „Erz­herzogtum“ und der „Erzpfalz“, die an dieser Stelle des Programms angeführt sind, wobei man unwillkürlich an eine Reminiszenz des Titels eines Pfalzerzherzogs (von Schwaben) bei Rudolf IV. denkt, der dann dem eines Erzherzogs (von Österreich) *) wich, zu dem nun der eines Pfalzgrafen von Burgund kam. Doch hier ist auch zu beachten, was über das Erzfürstentum Lothringen und über die Pfalzgrafschaft zu Habsburg in demerwähnten Wappenbuchtext von 1507 ausgeführt ist2). Es folgt eine Tafel mit dem einköpfigen Adler des Römischen Königs 3), dann dem Programm entsprechend das Wappen der Lom­bardei, welche hier nicht zu den österreichischen Königreichen gehört, wohl aber an der Ehrenpforte (E 6). Dann die eigentlichen sechs Königtümer: I. Herzschild: Mecheln [fünfmal von Gold und Rot gespalten, sonst meistens mit Doppeladler in der Mitte, aber auch ohne diesen 4)]; *) Der Titel Erzherzog wurde im 15. Jahrhundert zeitweilig und erst im 16. dauernd geführt. Cuspinian entdeckte als erster die Urheberschaft Rudolfs IV. entgegen anderen Annahmen über seine Entstehung (Caesares, Frankfurt 1601, zu Albert I., p. 361). In unserem Zusammenhang ist bemerkenswert, daß beinahe gleichzeitig der Italiener Paolo Emilio da Verona behauptete, der Bruder Kaiser Ottos I. Bruno hätte sich schon widerrechtlich den Titel eines Archidux Lotaringiae beigelegt (De rebus gestis Francorum lib. X, Ausg. Basel 1601, p. 93). Diese An­sicht gibt Jakob Spiegel, Lexicon iuris civilis (Basel 1569) p. 45, wieder mit der Bemerkung, daß die Herzoge von Bayern später diesen Titel usurpiert, von denen ihn dann die Habsburger übernommen hätten. Für diese Angaben habe ich Herrn Prof. Dr. Alphons Lhotsky zu danken. Joh. Ludwig Schönleben, der für diese Frage überhaupt heranzuziehen ist (Dissertatio polemica de prima origine Augustiss. Domus Habsb.-Austr., Laibach 1680, pars II, p. 110), verweist auch auf jene Stelle der Gesta abbatum Trudonensium, cont. tertia, pars 1 (MG. SS. X, p. 365), in der Pippin der Ältere nicht nur dux inferioris Austrie, sondern auch totius Austrie archidux genannt wird (633 und 639). Vgl. zu diesem Thema auch Hoffmann, Oberösterreichs Landeswappen, S. 67 ff. 2) Vgl. oben S. 99, Anm. 3. 3) Statt, daß dem Programm entsprechend in den königlichen Bannern das Römische Reich dargestellt wäre. Siehe oben S. 97. 4) Vgl. Grünenberg Tafel XLIX b: Malingnes.

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