Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 1. (1948)

MAASS, Ferdinand: Vorbereitung und Anfänge des Josefinismus im amtlichen Schriftwechsel des Staatskanzlers Fürsten von Kaunitz-Rittberg mit seinem bevollmächtigten Minister beim Governo generale der österreichischen Lombardei, Karl Grafen von Firmian, 1763 bis 1770

Vorbereitung und Anfänge des Josefinismus 299 dem das Dipartimento d’Italia direkt unterstand, in der Giunta Economale *) die erste josefinische Kirchenbehörde in Mailand ein­gerichtet, die nach den von ihm persönlich verfaßten Geheimin­struktionen * 2) vom Jahre 1765, bzw. 1767/68 an ihres unheimlichen Amtes waltete. Daß aber Kaunitz seine, in dieser Richtung gehenden Ziele von allem Anfang an so weitgehend verwirklichen konnte, war nur dadurch möglich gewesen, daß er im hochbegabten und in der Vollkraft seines Schaffens stehenden Statthalter von Mailand, dem einem Südtiroler Geschlechte entstammenden Grafen Karl von Firmian3), einen im Sinne der neuen Zeit geradezu idealen Mitarbeiter fand. Er gab in seinen Berichten wertvolle Anregungen und ging immer verständnis­voll auf jene des Staatskanzlers ein. Er hielt sich genau an dessen Weisungen und führte sie doch, wenn notwendig, mit weitgehender Selbständigkeit durch. Er war vor allem vorsichtig und umsichtig, auf die juridischen Voraussetzungen und Unterlagen des staatlichen Kampfes gegen die althergebrachten Rechte der Kirche bedacht und versicherte sich der unbedingten Treue und Hingabe seiner unter­geordneten Mitarbeiter und Gehilfen, indem er sich nicht scheute, sich für sie seiner Regierung und der Kaiserin gegenüber mit seiner vollen Autorität einzusetzen 4). Als dann der Staatskanzler in dem für das Oberhaupt der Kirche so katastrophalen Sommer des Jahres 1768 den großen Schritt wagte und die neuen staatskirchlichen Grund­sätze bekannt gab5) und sie mit Billigung der Kaiserin für die öster­reichischen Regierungsstellen 6) zur rechtsverbindlichen Verwaltungs­norm erhob, war es wiederum Graf Firmian, der Kaunitz fort und fort antrieb, der Theorie nunmehr ungesäumt die volle praktische Aus­*) Am 15. Juni 1768 wurden die Satzungen der Giunta Eeonomale von der Kaiserin trotz des Einspruches des Kardinalerzbischofs von Mailand definitiv bestätigt. Staatsarchiv, Staatskanzlei, Rom Varia Fasz. 55. 2) Istruzioni Secrete per la Giunta Economale. Der Kaiserin von Kaunitz am 15. Juni 1768 vorgelegt und von ihr zugleich mit den Satzungen genehmigt. Vgl. Seite 423, Anm. 1. 3) Über Firmian siehe den Artikel in Wurzbachs Biographischem Lexikon. 4) Besonders für den Archivar Dr. Ilario Corti und den economo generale bei der Giunta Economale Monsignore Michele Daverio. Vgl. KF, 29. Dezember 1765, und FK, 20. Juni 1769, Anm. 2. KF, 3. Juli, Anm. 1. 5) Am 23. Juni 1768. Siehe Staatsarchiv, Staatskanzlei, Collectan. lombard. 68, 6 a. 6) Zunächst für das Dipartimento d’Italia, die für die österreichische Lombardei zuständige Verwaltungsbehörde.

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