Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 1. (1948)

SEIDL, Jakob: Das Österreichische Staatsarchiv

6 Jakob Seidl Äußern und die der meisten Auslandsvertretungen (Gesandtschaften und Konsulate) der Republik Österreich, soweit sie nicht bei den ent­sprechenden Vertretungen des Deutschen Reiches verblieben sind. Weitere Bestände gingen dieser Abteilung dadurch zu, daß der auf Grund des Habsburgergesetzes von 1919 mit der Verwaltung des Habsburg-Lothringschen Familienvermögens betraute österreichische Kriegsgeschädigtenfonds und der Familien Versorgungsfonds des Hauses Habsburg-Lothringen aufgelöst und deren Registraturen, unter denen sich Akten verschiedener Hofbehörden und Guts Verwaltungen befanden, deren älteren Bestände das Haus-, Hof- und Staatsarchiv bereits früher besaß, übernommen werden mußten. Ferner wurden dieser Abteilung, da die Ballei Österreich des Deutschen Ritterordens auf­gehoben wurde, das 1852 errichtete Zentralarchiv dieses Ordens, außerdem die Registraturen des aufgehobenen Großpriorates Böhmen und Österreich des Johanniter- (Malteser-) Ritterordens und des gleich­falls aufgehobenen Sternkreuzordens, des Ordens vom Goldenen Vließ und verschiedene andere kleinere Archivkörper übergeben1). Alle diese seit 1938 übernommenen Bestände umfassen rund 20.000 Ein­heiten (meist starke Aktenbündel) und 42.600 Urkunden einschließlich der Ahnenproben, so daß das Haus-, Hof- und Staatsarchiv rund 150.000 Einheiten und rund 112.600 Urkunden einschließlich der Ahnenproben gegen etwa 130.000 Einheiten und 70.000 Urkunden vor 1918 verwahrte2). Die Abteilung Staatsarchiv des Innern und der Justiz, dessen Vor­gänger das Staatsarchiv des Innern und der Justiz3) für die Akten- bestände der österreichischen zentralen Verwaltung mit Ausnahme der der Auswärtigen Angelegenheiten, der Finanzen, des Unterrichts und des Kultus zuständig war und die entsprechenden bis zum Jahre 1918 reichenden Bestände zum größten Teil bereits übernommen hatte, hat durch die Auflassung der österreichischen Zentralverwaltung einen Zuwachs von rund 47.000 Einheiten, was einer ungefähren Verdop­pelung seines Bestandes gleichkommt, erfahren. Unter den neu über­nommenen Akten befinden sich wie bei den noch zu besprechenden x) Manche der letztgenannten Arehivkörper werden nunmehr ihren früheren Eigentümern zurückgestellt. 2) Über die Bestände der Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv unterrichtet das bereits in Anmerkung 1 erwähnte „Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs“, dessen fünf Bände in den Jahren 1936—1940 erschienen sind und geradezu ein Standardwerk darstellt, das in allen Fachkreisen des In- und Auslandes Anerkennung, ja sogar Bewunderung gefunden hat. 3) Zu vergleichen Anmerkung 1, Seite 3, Anmerkung 1 und 2, Seite 4.

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