Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 12. 1606 (Bp., 1917)
II. A "bécsi béke" és a három kassai országgyűlés 1616. június-deczember
16C6 AUGUSZTUS. 599 ^denselben vollzogen, auch mehr als versichert gewesen, dass auf den Fall ich die Pienipotenz resignierte, alles würde über und über gehen und besorglich darunter Land und Leut verloren werden, mein Propositum verändert und diese Sachen, weil periculum in mora, für die Hand genommen. Es hat sich aber im ersten Artikl de religione alsbald gestossen, dann sie die Rebellen ein expressam concessionem haben und von Ihrer Mtat, wie sie fürgeben, zuegeiassenen Concession nicht weichen, dagegen ich mich aber in dieser Sachen nit einlassen wollen, mit Fürgeben : ich hette in Ihrer Mtät Gewissen kein Pieni- potentz, künnte auch für mich selbst keine Religion geben, ebenso wenig gebühret mir, als dem inferiori, Ihrer Mtat Bewilligung zu disputieren. Und man also hierüber etliche Tag verzehrt ; wessen man sich aber estlich mit denen Räten verglichen und ich anderst nit eingehen wollen, als die Corrector nd marginem vermag1, sehen Eur L. bei den Buchstaben C.1) Darauf hin die Hungern cathegorice erklärt, dass sie ohne die Wort : »constitutum et conclusum est« in diesen Artikl nicht verwilligen, ehe alles zerstossen wollten. So bin ich ebenfalls resolviert gewesen, diese Wort nit zu leiden ; sonder weil sie sich auf Ihre lVPät beruefeten, soll dieser Artikl dahin remittiert werden. Darein sie auch nit willigen, ehe re infecta davon ziehen wollen. < Also haben sich die Rät darein geschlagen und damit es im Römischen Reich nit das Ansehen, als hette es sich der Religion halben verstossen, dahin verglichen, dass man für die Wörter : »conclusum et constitutum est« das »deliberatum est* setzen soll, damit würde allhie von mir nichts geschlossen, Ihrer Mtat das negocium freigelassen und der Artikl narrative, wie, der Hungern Praetension nach, derselb von Ihrer Mtat allbereit zugeben worden, gestellt ; dabei auch der hungerischen Rät Klausl vom welchen sie in obangezogenen Gutachten2) vermelden »sine tamen praeiudicio Romanae Ecclesiae« gesetzt worden. Do ich nun verstanden, dass dieses kein Concession, sondern L Ez az a melléklet, melyet Irományok 25. sz. n) alatt közlök. 2j Ez a június 5-diki vélemény, 1. Irományok 6. sz. a.