Fekete Ludwig: Türkische schriften aus dem Archive des Palatins Nikolaus Esterházy (Budapest, 1932)
Urkunden und Schriften (in Übersetzung)
unendlich erhabene Allah will, von beiden Seiten in Übereinstimmung behindert und der Friede befestigt werden. — Darum, weil unsere Leute mit Truppen-Fahnen unter Eure Festung gezogen sind, könnt Ihr, Unser Freund, mit Recht weder Uns noch Unsere Bejs tadeln, da es in keiner anderen Absicht geschehen ist als bloss deshalb, weil es nötig geworden war, die aus Eurem Lande in unser Land streifenden Räuber zu verfolgen und hiebei bis nahe an Eure Festung vorzudringen.—Ihr schreibt, dass, als von Euch, Unserem Freunde, ein Bote nach Estörgön gekommen sei, der dortige Bej sich hochmütig benommen habe. Der Bej hat damit nicht vernünftig gehandelt und er muss die Schande dafür vor Uns büssen. — Ihr schreibt überdies, dass einige von Unseren Gäzis vor dem Bej und Eurem Mann zu viel geschwätzt hätten. Jene, die zu viel geschwätzt haben, suchen Wir nun ebenfalls; aber alle schwören, dass sie weder gegen Eure, Unseres Freundes, Ehre noch gegen die Ehre Eurer Leute etwas ausgesagt hätten, und behaupten: „Da die Boten in Angelegenheiten des zwischen den beiden Parteien geschlossenen Friedens hin- und herreisen und sich grosser Mühe unterziehen, wie dürfen wir gegen sie ein unwürdiges Wort sagen?" Nur soviel haben sie und ihr Bej zugegeben, dass sie, vor den erwähnten Boten befragt, Euch, Unserem Freunde, hätten sagen lassen, Ihr möget jene Dörfer, die sich unterwerfen müssten, nicht zurückhalten, sondern zum Dienste herschicken, damit es auf diese Art nicht mehr nötig werde, ihretwegen gemäss den Friedensbedingungen hinüber auszurücken oder die Ra'äjäs durch Schläge zum Dienst zu zwingen. — Mein Freund! Wenn die Antwort der Genannten derart war, dann haben sie zu viel nicht geredet und man kann sie füglich gar nicht so sehr tadeln; denn alle Grenzfestungen, die es im Reiche unseres glücklichen und erhabenen Pädisähs gibt, sowie alle Dörfer und Städte, die von alters her in ihren eigenen Nähijes an diese 1 Dienste zu leisten pflegten, sind ihrem Namen nach einzeln zusammengeschrieben worden, (und zwar) sowohl jene, die für unseren erhabenen Pädisäh bestimmt 2 sind, als auch die anderen, die den mohammedanischen Kriegern als Ersatz 3 für ihren Kiiidz gegeben wurden; die Beschreibung der dienstpflichtigen Dörfer wird in einem Defter an der Pforte des Reiches und ein Defter über sie im Dlvän von Ofen aufbewahrt. Wenn Ihr dies nicht glaubt, dann lasset es von Eurem Boten an der Hohen Pforte überprüfen; Dörfer, 1 D. i. an die Festungen. 2 häss. 3 D. i. als Sold.