Fekete Ludwig: Türkische schriften aus dem Archive des Palatins Nikolaus Esterházy (Budapest, 1932)
Einleitung
gischen Adelsrechte dort auch weiterhin gültig seien. Demnach hätten sich also die beiden Vertreter, der des Königs und der des Fürsten, dahin geeinigt, dass sich ihr Wirkungskreis auch auf das türkische Gebiet, ganz bis zur unteren Donau, erstrecken solle. 1 Die türkischen Behörden nahmen zwar im wesentlichen den ungarischen Standpunkt an, legten aber in Einzelheiten der Verwirklichung viele Hindernisse in den Weg. Zu einer bestimmten Grenzlinie vermochten sich die Parteien aber nicht zu entscheiden. 2 . Die Herren von Ofen wollten die Sache natürlich zu ihrem eigenen Vorteil wenden und den Wirkungskreis der königlichen Behörden nach Möglichkeit einengen; darum stiessen die Vorschläge des Palatins ihrerseits auf wiederholten Widerstand. Als Kaspar Tassi, Esterházys Gesandter, einmal auch Titel und Szerémség als Grenzorte des an den König steuerpflichtigen Gebietes nannte, zerriss Murteda in seiner Wut das betreffende Schriftstück und rief: „Davon kann keine Rede sein!" 3 Murteda wie alle übrigen Paschas waren auch schon darüber allgemein ungehalten, dass der Palatin den einzigen einschlägigen Paragraphen des Friedensvertrages von Zsitvatorok betreffs der Steuerfreiheit der ungarischen Adeligen unter türkischer Herrschaft zum Gegenstand neuer Beratungen machte und in 17 Paragraphe auflöste, das darin zusammengefasste Recht mit kleinlicher Sorgfalt umschrieb und die Türken zur Annahme dieses neuen detaillierten Vertrages zu überreden wusste. 4 Die Türken protestierten besonders gegen die Rechte der neuen Adeligen auf ihrem Gebiete, da sie in den zahlreichen Adelserhebungen eine gegen sie gerichtete finanzielle Tendenz erblickten. Solche Übereinkommen konnten also bei den Paschas keine wahre Achtung finden. Die Verwirklichung, die Praxis sollte beweisen, dass ein Übereinkommen, das sich für die Türken als unvorteilhaft erweisen musste, keine dauernde, allgemeine Kraft besitzen konnte. 1 Esterházy Miklós, II, 136. 8 Diesbezüglich ist die türkische Auffassung vollkommen unklar und schwankend. Murteda verwahrt sich dagegen, dass Paul Nádasdy bis zur Donau und Drau Steuern verlange (Nr. 27, S. 433), wohingegen Hasan erlaubt, dass dem königlichen Gebiet „von sämtlichen Dörfern" des Türkischen Reiches bis hinunter nach Essegg, ja sogar von Ofen Steuern geliefert werden (s. S. 280). — Weitere widersprechende türkische Berichte s. Wien, Nat.-Nibl. Hss. A F 32, Bl. 5, 6. 8 Esterházy Miklós, III, 517. 4 Hinsichtlich des Ofner Übereinkommens vom Jahre 1629 vgl. Arch. Est., Nr. 27 (S. 432); Esterházy Miklós, II, 171.