Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
Az 1809 évi utáni napló
ventionsgeld auf hung[arische] Hypothecken sich herbeylassen wollten, wird der Hofkammerpraesident zu deren Einvernehmung und weiteren Rücksprache mit dem hung [arischen] Kanzler angewiesen hat /sie!]. Werden dem gemäß die erforderlichen] Entwürfe nach Einsicht der Anteacten und Einvernehmung des hüng[arischen] Hofkammerpraesidenten S[einer] M[ajestät] unterlegt. Auf meinen vorhergehenden Vortrag vom 26-ten [Octo]ber entschhessen S[eine] M[ajestät], daß er durch obige EntSchliessung erlediget wird. Abends endigen die Vorstellung wegen der Garde. Mecsery kommt an, erhält mündl[ich] Auftrag durch Regiments- und Batt[aillons]-Commandanten der Mannschaft, die zu Hause nothwendig zu thun hat, ausgedehntere und häufigere Beurlaubungen zu gestatten. Ist toll über Project von der Escadr[on]Garde. Möchte auch Districts-Regimenter haben, hat calculirt, daß wenn die Officiere keine Gage hätten, von jeder Escadron nur der Fuß da, das Übrige aber beurlaubt wäre, die Escadr[on] nicht viel über 5000 fl. kosten würde. Iudex Curiae toll über Kanzley, welche die Statthalterey ohne Grund ausgemacht, kommt um hier Congregation zu halten. Den 10-ten Markuss berichtet, daß er von . gc dem Armee-ministerio, an welches er von mir ! . — wegen Erhaltung der erforderlichen] Geld-Vorschüsse verwiesen worden, und von welchem er 50.000 fl. begehrete, bishero noch keine Antwort erhalten, er habe nun wiederholt demselben geschrieben und selbes ersucht, daß sie die obige Summe entweder ihm, oder aber dem Verpflegs-Amte, damit daraus die nöthigen Zahlungen für Heu-Einkäufe geleistet würden, anweisen möchten, bittet ihm aber indeß, um alle Partheyen, die Foderungen haben, befriedigen zu können, obige 50.000 fl. aus der Concurrenz-Cassa vorzuschiessen gegen Ersatz. Wird bey der Concurrenz-Cassa angewiesen. Das Oesterreichische General-Commando schicket unter Couvert 2 resolvirte Vorträge und 1 Handbillet von S [einer] M[ajestät] vomMonath May ein. Der 1. Vortrag wegen Verpflegung der Insurrection gehet ad acta, in Hinsicht des 2-ten wegen Bewaffnung der Werschetzer Bürger, bey welchem S[eine] M[ajestät] resolviren, daß es zwar dem Lovasz zu verheben, daß er ohne weitere Anfrage die Werschetzer Bürger armirt, jedoch selbe zu belassen, aber nur dann zu armiren, wenn der Bedarf an Waffen der Insurrection und regulairen Armee gedeckt, man soll ferners die Werschetzer vermögen, Reuter zur Armee zu stellen. Wird nur die Bestätigung S[einer] M[ajestät] und der Punct wegen den Waffen dem Obergespann Lovasz intimirt, die übrigen 2 werden als veraltert superirt. Pas Handbillet S[einer]