Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

Az 1809 évi utáni napló

denen betreffenden Stationen die weiteren Befehle, die anderen Brigaden erhalten nur den Befehl, marschfertig zu seyn. 1 Hung[arische] Statthalterey stellt in Folge des ihr mit­getheilten Befehles wegen Assistenz der Civil-Ärtzter bey Mihtair-Spitälern vor, daß dieses überall anbefohlen und ver­anstaltet worden, daß aber das Militair selbst diese Assistenz ablehnet, führt hierüber 2 specifische Fälle an, in Szegedin und Szolnok, in welch beeden Orten die betreffenden C[omi] tater die Civil-Ärtzte angetragen, das Militair aber selbe abgelehnt. Die näml[iche] trägt das Begehren des Pesther C[omi]tats vor, welches aus Anlaß der im C[omi]tate und vorzüglich] in Waitzen befindlichen] stärkeren Einquartierung das Gebäude des Uudoviceums zur Unterbringung des Militairs begehrt; wird aus Anlaß, daß im künftigen Jahre die Militair-Academie daselbst untergebracht werden solle, ohne weiteres abgeschlagen. Markuss meldet, daß er Compact /sie !] mit Wimmer geschlossen, vermöge welchem demselben 44.000 fl. zu gut pro paeterito kommen, und bittet mündl[ich] sie anzuweisen, da Wimmer nach Comorn eilet. Wird angewiesen, erzählt, daß Wimmer dabey Verlust von 200 bis 300[000] fl. erleidet. Gedanken, dem Wimmer durch Fuhrwesen bey der Verschöne­rungs-Co[mmissi]on in Pesth wieder aufzuhelfen, die Daten dazu werden von Sz[ent]-Ivanyi begehrt. Prothocoll der Regnicolar-Deputation. Verhandelt zuerst einzelne Gegenstände. Ist mit meiner Meynung, daß die 6 Monathe a 1. May usque ultimam [Octo]bris computirt werden sollen, gantz einverstanden, nur glaubt sie, daß man bey der Final-Abrechnung und der Repartition auf jene Behörden, welche in Folge des Aufrufs S[einer] M[ajestät] vor Majo Anstalten und Auslaagen gemacht, Rücksicht haben solle. Glaubt, daß die Auslaagen des Rückmarsches und der Ent­lassung im Comitate aus der Concurrenz-Cassa in forma anti­eipationis, bis nicht änderst entschieden, geliefert werden könnten. Die Entlassungs-Auslaagen oder adventus in C[omi]tate hätten die Concurrenz-Cassa zu betreffen, denen Officieren und anderen Partheyen wären die bey denen vorigen Insur­rectionen und im Anfange der jetzigen 2 Monathe Gratis-Gage und Naturalien zu bewilhgen, damit sie indeß auch ihre Rech­nungen legen könnten. Für diese wird terminus praeclusi bis Anfangs Februar angerathen. Iurisdictionen, welche das rati­ficirte Summarium nicht eingeschickt, schreibt nach Opinion der Deputation] Tavernicus, daß wenn sie ersteres bis Februarii nicht senden, so wird, ohne Rücksicht auf die gesetzlich]

Next

/
Oldalképek
Tartalom