Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

Az 1809 évi utáni napló

Kirchensilber weicht er von dem Antrag ab, daß er meint, daß das p[un]cto 3—5 zu bestimmen wäre, wird co[mmissi]ona­liter auf 3 in Conv[entions]-Müntz festgesetzt, von Curs der B[an]cozettel soll nichts in den Obligationen erwähnt werden. Meynt, es werde höchstens 1 Mill[ion] einkommen, glauben nicht einmahl so viel. Wegen Privaten auch ungleiche] Inte­ressen. Hofkammer-Obligat[ionen], wenn sie binnen 1 Jahr aufgekündigt, nur in B[an]cozetteln per 300 fl. Cours. Wird reducirt auf 3 pro cento, die Rückzahlung auf Option der Kammer entweder zu 300 fl., oder aber in Conv[entions]-Müntz. Von beeden höchstens 3 Millionen] Conventions]-Geld, wo man doch von 10 Milhonen brauchte. Ursachen hievon. Mangel an klingender Müntze, jeder betrachtet es als einen Nothpfennig. Üble Stimmung im allgemeinen. Wird entschieden, daß man wegen letzterer, und damit die Wiener und andere benachbarte Innwohner nicht ihre Silber an Franzosen verkaufen, diese Anstalt nur dann in Gang bringen solle, wenn sie auch in denen deutschen Erblanden eingeführt wird. Idee von Gr. Erdödy von Beyschaffung eines Privat­Credits für den Staat. Reiche Private, mehrere sollen in eine Actien-Gesellschaft zusammentreten. Nehmen gegen Hypo­thecirung ihrer Güter Conventions-Müntze im Auslande auf. Staat giebt ihnen Super-Hypotheck auf Cameral-Güter, deren Einkünfte die Interessen decken, und zahlt ihnen das Capital binnen einer gewissen Zahl Jahre in Conventions-Müntze zurück. Vortheile : daß kein Conventions-Geld oder ungenütztes Silber aus dem Land gehet, daß Private auf ihren Credit leichter als der Stadt [sie !] Gelder aufnehmen können. Nachtheile, daß es ohne solider Caution nicht gehet. Besorgniß, daß dann zuletzt einer für eine Summe caviren müsse, die er zu leisten ausser Stand, daß bey Intabulirung der fremden Schuld alle innländische creditores sich rächen werden, daß man die Con­ventions-Müntze aus dem Auslande nicht bekommen könne. Wird per conclusum verwiesen auf die Vernehmung verständiger Wiener Wechsler. Idee eines Anlehen in B[an]cozetteln. Bischöfe sollen cum consensu regis auch Geld herleihen, Obhgation ausfertigen per 3 für 500[000] fl. Anstände dagegen: werden es nicht geben, können sich nicht für ihre Nachfolger obhgiren. Soll dieses Anleihen zum Ankauf klingender Müntze im Lande verwendet werden, so ist es eben so gut neue B[an]co-Zettel auszuschneiden, auch hierüber wurde beschlossen Wiener Wechsler zu vernehmen, ob und was zu thun sey. Auf den Antrag des Gr. Erdödy wurde ferners beschlossen, daß der Kaiser in genere Handbillete an die Obergespänne und Bischöfe erlassen, und sie sowohl zu eigenen Beyträgen,

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