Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

Az 1809 évi utáni napló

ohne daß es dem aerarlo einen Aufwand mache. 2. Zu den gesetzlichen] Uebungen kann ab aerario nichts gegeben werden, sollte aber die Insurrection ausserordentlich] zusammenberufen werden, so werden S[eine] M[ajestät] das Aerarium ins Mit­leiden ziehen, wenn nicht indeß was anders bestimmt worden. 3. Der Antrag 2 Regimenter zusammen zu stellen und von dem Staat zu erhalten, um bey Ausrückung der Insurrection sogl[eich] einen Fuß zu haben, wäre zwar einigermassen er­wünschl[ich], allein die Finanzen gestatten diesen Aufwand nicht, vielmehr ist man die Noth versetzt [sie !], mehrere Linien-Regimenter gantz zu reduciren. S[eine] M[ajestät] hoffen jedoch andere Mittel aufzufinden, um für den Fall einer Insur­rection eine bedeutendere Zahl Officiers zur Abrichtung gleich bey der Hand zu haben. 5. Bevor S[eine] M[ajestät] wegen Beybehaltung der Brigadiers etwas entschliessen, kommt es darauf an, in Evidenz zu setzen, wie stark der Stand der Insur­rection fortan verbhebe. Indessen werden S[eine] M[ajestät] bey der Truppen-Dislocation den Bedacht nehmen, die Bri­gadiers so einzutheilen, damit selbst nebst denen k. k. Truppen auch jeede [sie!] der Insurrection übersehen können. 6. Die übrigen Vorschriften für die Generals, C[omi]tatsbeamten, Rechnungs­führer und curiatischen Beamten betreffend ist sich hierwegen mit dem Hofkriegsrath einzuvernehmen und dafür zu sorgen, daß die Entlassung in bester Ordnung vor sich gehe. In Hin­sicht des 3-ten Puncts wird eine erneuerte Vorstellung an S[eine] M[ajestät] gerichtet. 1 Die Unentbehrlichkeit und Nutzen der Errichtung der 2 Regimenter, die wenig damit verbundenen Kosten, die Unzulänghchkeit anderer Mittel, die Nothwendigkeit. Systeme zu ändern und lieber die Armee zu reduciren, um solche Truppen-Gattungen, die nichts kosten, zu erhalten. In Hinsicht der Brigadiere wird aus denen Central-Tabelle n die gesetzliche] Insurgentenzahl und die Nothwendigkeit, erstere wegen selber und der Ausdehnung der Districte darzu­thun. Die Instructionen werden ausgearbeitet, und nur in so weit das Einvernehmen mit dem Hofkriegsrath gepflogen, als es letzteren angehet. Steph[an] Végh bemerkt, daß die von dem Obristen Petrich erhaltene Dislocations-Tabelle von jener, die ich ihm zusendete, in Hinsicht der Bestimmung der Batt[aillone] ver­schieden, er habe in Hinsicht ersterer einige Abänderungen vorgeschlagen, bittet mich zugl[eich] die Curial-Oerter Csepp und Kiss-Igmand von der Einquartirungs-Last zu befreyen. Wird geantwortet, die Dislocation sey nach seiner Veränderung 1 Iratok IV. k. 33. sz.

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