Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
Az 1809 évi utáni napló
welcher eben das Bürger-Recht erhalten, 200 Klafter Stein, die dasige Gemeinde eben so viel zu Pflasterung der Strassen, die von der Waagbrücke kömmt, antragt. Die Fortification will den nöthigen Schotter hergeben, die Bürger Fuhren und Handarbeiter. Der Stadt wird in Folge besagten Handbillets aufgetragen, mit Einvernehmung des Militairs- und FestungsCommando einen Vorschlag zu Regulirung und Verschönerung der Stadt vorzulegen und dabey vorzüglich] darauf zu sehen $ a) daß in dem Regulirungs-Plan jene Gassen und Häuser, welche entweder jetzt wegen Aussicht der Festung, oder aber in Zukunft wegen Befestigung der Stadt rasirt werden sollen, aus dem Plane ausgelassen würden, b) Daß alle in der Stadt befindliche] todte Donau-Arme, Pfützen und Kothlacken abgeleitet oder verschüttet werden sollen, c) Daß das Ufer der Donau regulirt und gegen Eiß und Wasser geschützt, dann von allem, was die Zufahrt hindert, gereiniget werden solle. Das Ufer soll über den höchsten Wasserstand erhöhet. Ein Platz soll bestimmt werden, wo die leeren Schiffe im Winter auf das Ufer gezogen, oder aber im Wasser untergebracht würden, damit selbe nicht, wie bisher, das gantze Ufer anräumen. Man soll sehen, ob man bey diesem Platze nicht auch Gebäude zu Aufbewahrung der Schiffbaurequisiten anlegen könnte. d) Die Gassen der Stadt sollen auf einen allgemeinen Niveau erhöht, in denen Haupt-Gässen Canäle angelegt werden. Die Gassen sollen gerade aligniret, alle Krümmungen vermieden werden, die neu gebauten Häuser ihre Sohle ober dem Niveau der Häuser haben, e) Die Häuser sollen in einer Linie in Ordnung gebaut und die Innhaber angeeifert werden, sie so zu bezeichnen. Es sollen Häuser zu einem Stück umbaut werden, um den Platz wieder zu gewinnen, der durch die Demolirung verlohren gegangen, f) In dem Plane soll auf die Plätze zu Erbauung der nöthigen Militair-Gebäuden, oder für Aufbewahrung dazu geeigneter Gebäude gesorgt werden, g) Da 2 kathol[ische] und 1 lutherische Kirche abzureissen bestimmt, die Andreas-Kirchen aber bey einer Belagerung zu Grunde gienge, muß ein Platz für diese Kirchen weiter in der Stadt gesucht werden, h) Da der Fruchthandel einen Hauptzweig des hiesigen Erwerbs ausmacht, so soll die Stadt überlegen, ob es nicht nützlich] wäre ein städtisches Fruchten-Depots zu errichten, i) Da sowohl die Ausführung des Planes, als die Erhaltung der dadurch entstehenden Gebäude der Stadt Auslaagen machen muß, so soll die Stadt eine Deduction ihrer Einkünfte abgeben. Zugl[eich] aber einen Vorschlag eingeben, wie man die Proventen erhöhen, die Auslaagen decken könne, was man von dem Militair-Stand 1 N. lt. Polit. 1809. 1524i. sz.