Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

l[icher] Nutzen entstehen könne, welcher alle andere Betrach­tungen überwäge und es erwünschl[ich] machte, den schon ge­fassten Entschluß ohne Nachtheil des Ansehens Sfeiner] Ma­jestät] abzuändern. Der erste Vortheil der Gewährung der Bitte der Stände wäre die Hervorbringung einer weit günstigeren Stimmung der Gemüther, und mit selber, die Beseitigung manch anderer un­angenehmen Fragen und Verhandlungen. Diese Veränderung würde denn zu Beförderung der Verhandlung der Geschäfte beytragen, die Möglichkeit schaffen, selbe gründlich] und mit mehr Ruhe zu beendigen. Diese Maaßregel habe mit einem die widerhohlte Klage der Stände über nicht gehörig verhandelte gravamina, über die nicht Aufnahme der Deputations-Werke auf ; und selbst dann, wenn die Stände, durch ihre Verfahrungsart, durch Uneinigkeit, Mangel an Gemeingeist in Verhandlung der Geschäfte S[eine] M[ajestät] späterhin nöthigen, den Landtag auseinander gehen zu lassen, wäre der Gehässige dieser Maaßregel gantz von der Regierung und auf die Stände gewältzt, welche durch ihr Be­tragen erstere zu diesem Schritte gezwungen, wohingegen und wenn der Landtag geschlossen werden sollte, was man auch für eine Wendung der Sache gäbe, dennoch das Gehässige zum Theile immer auf der Regierung kleben wird. Nicht minder wesent­lich] ist der Vortheil, welchen S[eine] M[ajestät] und der Staat durch Aufstellung eines Beyspiels der Möglichkeit der partiellen Sanctionirung eines aus den königlichen] Propositionen ge­zogenen Artikels für die Zukunft in ähnlichen] Fällen erlangen können, wie es weiter oben erwähnt wurde. Die Verhandlung der Deputational-Elaboratc an und für sich würde ferners wesentliche] Verbesserung der Verfassung und Verwaltung des Landes herbeyführen, deren Nutzen für den Staat beträcht­lich] wäre. Endlfich] könnte vielleicht bey dieser Gelegenheit in Ansehung der für den Contribuenten drückenden Last der Diurnen eine Fürsorge getroffen werden, die man unter anderen Umständen nicht durchzusetzen vermochte. All diese Vortheile, welche aus der Fortsetzung des Land­tages erfliessen würden, scheinen von der Art zu seyn, daß sie jene Rücksichten, welche S[eine] M[ajestät] zu Schliessung des Landtages bishero vermochten, überwiegen und Sie also auch bewegen könnten Ihren Entschluss zu ändern und die Bitte der Stände auf eine Art zu bewilligen, daß dadurch das allerhöchste Ansehen keinen Nachtheil leide. Das bishero Gesagte liefert folgendes Resultat, daß die Stände allerdings wesentlich] in denen Gesetzen, denen könig­lichen] Resolutionen, im dem Wohle des Landes gegründete

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