Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

Landtage wenigstens einen Theil der Deputational-Elaborate mit Nutzen aufzunehmen und zu beendigen, wodurch aber jener Klage der Stände, daß deren Aufnahme von einem Landtag zum andern verschoben wird, abzuhelfen, zugl[eich] aber all jene Besorgniße zu zerstreuen, welche manche über die nicht gehörige Aufnahme obiger Gegenstände äussern. Nebst diesem auf die Entschliessungen S[einer] M[ajestät] und vorzüglich] auf die Verfügung des 13-ten Art[ikel] v[om] Jahr 1791 gegründeten Ursachen der Stände führen selbe in ihrer Vorstellung ferners an, daß die Landesstände in Winters­zeit sich mehr denen Geschäften widmen können, weniger davon durch die Sorge für ihre Wirtschaft abgezogen werden, daß durch die Fortsetzung dieses Landtags jene Kosten und Un­bequemlichkeiten, welche mit Beendigung des gegenwärtigen, und Versammlung eines neuen verbunden sind, in Erspahrung kämen. Allein so richtig beede Betrachtungen und vorzüglich] erstere ist, so kann man doch auf selbe bey gegenwärtiger Ver­handlung nur accessorisch einige Rücksicht nehmen, da sie mehr das Privat-Interesse der Stände betreffen, welches in jedem Falle dem öffentlichen] Wohle weichen muß. In wie weit die Umstände des Staats sich geändert, neue Staats-Rücksichten eintreten, welche nunmehro auf die Beybehaltung oder Aende­rung des vorhero gefaßten Beschlusses wirken, mithin im letz­teren Falle die Verlängerung des Landtags räthlich machten, können nur S[eine] Mfajestät], welchen sowohl die äusseren Verhältniße, als auch die innere Laage der Gesammtheit des oesterreichischen Kaiserstaats im Zusammenhange bekannt ist, bestimmen. Von diesem hängt größentheils die Entscheidung der von denen hung[arischen] Landesständen vorgetragene Bitte vor. Was aber die Frage betrift, in wie weit jene Rücksichten, welche S[eine] M[ajestät] im verflossenen Monath [Septem]ber zu Bestimmung der Schliessung des Landtags bewogen, noch bestehen, oder gehoben seyn, so ist hierüber folgendes zu be­merken. So viel aus vorhergangenen [sie!] Verhandlungen bekannt ist, hatten S[eine] Mfajestät] von dieser Seite aus die Nothwen­digkeit ihre hung[arischen] Regimenter baldigst auf den Frie­densfuß zu completiren und auf denselben zu erhalten, welche man ohne Endigung des Landtags nicht effectuiren zu können glaubte ; der zerrüttete Zustand der Staats-Finanzen, welcher eine wesentliche] schleunige Hülfe, die Ausschreibung und Ab­führung des von denen Ständen resolvirten Geld-Subsidiums, welche sich bey längerer Dauer des Landtags immer weiter hinausschieben würde, binnen der gesetzlichen] Zeit foderte ;

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