Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
1807 okt.-dec.
Landtage wenigstens einen Theil der Deputational-Elaborate mit Nutzen aufzunehmen und zu beendigen, wodurch aber jener Klage der Stände, daß deren Aufnahme von einem Landtag zum andern verschoben wird, abzuhelfen, zugl[eich] aber all jene Besorgniße zu zerstreuen, welche manche über die nicht gehörige Aufnahme obiger Gegenstände äussern. Nebst diesem auf die Entschliessungen S[einer] M[ajestät] und vorzüglich] auf die Verfügung des 13-ten Art[ikel] v[om] Jahr 1791 gegründeten Ursachen der Stände führen selbe in ihrer Vorstellung ferners an, daß die Landesstände in Winterszeit sich mehr denen Geschäften widmen können, weniger davon durch die Sorge für ihre Wirtschaft abgezogen werden, daß durch die Fortsetzung dieses Landtags jene Kosten und Unbequemlichkeiten, welche mit Beendigung des gegenwärtigen, und Versammlung eines neuen verbunden sind, in Erspahrung kämen. Allein so richtig beede Betrachtungen und vorzüglich] erstere ist, so kann man doch auf selbe bey gegenwärtiger Verhandlung nur accessorisch einige Rücksicht nehmen, da sie mehr das Privat-Interesse der Stände betreffen, welches in jedem Falle dem öffentlichen] Wohle weichen muß. In wie weit die Umstände des Staats sich geändert, neue Staats-Rücksichten eintreten, welche nunmehro auf die Beybehaltung oder Aenderung des vorhero gefaßten Beschlusses wirken, mithin im letzteren Falle die Verlängerung des Landtags räthlich machten, können nur S[eine] Mfajestät], welchen sowohl die äusseren Verhältniße, als auch die innere Laage der Gesammtheit des oesterreichischen Kaiserstaats im Zusammenhange bekannt ist, bestimmen. Von diesem hängt größentheils die Entscheidung der von denen hung[arischen] Landesständen vorgetragene Bitte vor. Was aber die Frage betrift, in wie weit jene Rücksichten, welche S[eine] M[ajestät] im verflossenen Monath [Septem]ber zu Bestimmung der Schliessung des Landtags bewogen, noch bestehen, oder gehoben seyn, so ist hierüber folgendes zu bemerken. So viel aus vorhergangenen [sie!] Verhandlungen bekannt ist, hatten S[eine] Mfajestät] von dieser Seite aus die Nothwendigkeit ihre hung[arischen] Regimenter baldigst auf den Friedensfuß zu completiren und auf denselben zu erhalten, welche man ohne Endigung des Landtags nicht effectuiren zu können glaubte ; der zerrüttete Zustand der Staats-Finanzen, welcher eine wesentliche] schleunige Hülfe, die Ausschreibung und Abführung des von denen Ständen resolvirten Geld-Subsidiums, welche sich bey längerer Dauer des Landtags immer weiter hinausschieben würde, binnen der gesetzlichen] Zeit foderte ;