Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1809 Január-Május

420 1809 MARC. 19. C[omi]tate, welche nur executive Behörden sind, ihren Mitglie­dern majoritate votorum Lasten imponiren, Reparationen ver­anstalten, das Repartirte eintreiben, während dem man dem Könige, welcher doch den größten Antheil an der legislativen Macht hat, und der die oberste Leitung der Executiven führet, nach denen Gesetzen ähnliche] Rechte verweigern will. Der Primas stützt seine Behauptungen auf den Consens aller gegen­wärtigen, dann auf die Laage der Umstände, wo nur auf das allgemeine Wohl zu sehen und gesetzliche] Formalitäten nicht in Betrachtung zu ziehen sind. Ersteres stehet nicht nach meiner Meynung, indem nirgends wird erwiesen können, daß alle Mit­glieder des Comitats zugegen gewesen, oder insgesammt einge­stimmt, das 2-te kann auch nicht erwogen werden, wenn man den näml[ichen] Zweck auf eine mehr gesetzliche] Art auch erreichen kann. Wir sind dahero auch wieder von einander geschieden und jeder ist fest bey seiner Meynung geblieben. Eine andere Frage ist zwischen uns dahero entstanden, weil ich dem Barscher C[omi]tat geschrieben, daß er seine Personal-Insurrection, welche nur aus etliche 40 Reuter bestehet, zu denen 300 über die gesetzliche] Obliegenheit zu der Insurrection gestellten Reu­ter stossen solle. Der Primas meynt, beede Truppen sollen nicht vermengt werden, und wenn es auf den Fall des Gesetzes kömmt, sollen nur die letzteren Reuter ausziehen und die Personal­Reuter zurück im Lande bleiben. Ich hingegen bestehe darauf, daß letztere auch im gesetzlichen] Falle ausrücken solle, und da auch die über die Zahl gestellte Reuter zu der Insurrection ge­hören, so unterliege diese Vermengung keinem Anstand, wäre vielmehr dem Dienste zulängl[ich], um so mehr, als Euer Majes­tät in Ihrer mir gegebenen Weisung erkläret, daß diese letztere Reuterey nie von der Insurrection getrennet, sondern mit ihr verwendet werden solle. Über diesen letzteren Gegenstand habe ich ihn doch so ziemlich] überzeugt. Ich schreibe diese zwey Umstände nur aus dem Grunde, damit Euer Majestät davon privative informiret sind, und schreibe, so wie ich es dem Primas gesagt, bitte aber nicht zu glauben, daß wir uns veruneinigt, wir sind vielmehr sehr gut mit einander, nur kann ich keines­wegs meine bessere Ueberzeugung opfern, da ich für mich Gesetz und Euer Majestät Belehrung habe. Von denen Puncten, welche ich Euer Majestät unterbreitet, bitte ich vorzüglich] die Frage, von welchen Tag an die in Euer Majestät Sold kommende Reuter ab aerario zu zahlen und wann sie gemustert werden sollen, dann jenen, wegen Beschleunigung der Absendung der nöthigen Gewehre und Artillerie gnädigst zu beherzigen und mich darüber zu belehren, damit ich nicht wider Willen etwas gegen Euer Majestät Absicht veranlasse. Eben so bitte ich, wenn Euer Ma-

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