Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
1809 Január-Május
und verpfleget werden, wenn die Insurreetion von Euer Majestät bereits aufgebothen und diese Mannschaft durch den Districtsgeneral revidirt worden. Bei denen Uebungen in kleineren Abtheilungen müßten diese Reiter sich entweder selbst erhalten, oder aber durch jenen, der sie gestellet, erhalten werden, da das Aerarium eben so wenig, als die Concurrentialcasse sich mit Bezahlung und Ernährung derselben während diesen Uebungen abgeben kann. Eben so wenig scheinet es mir wegen denen Folgen räthlich zu sein, diese ueberzählige Insurgenten eher als die übrigen zu denen Uebungen zusammenrücken, oder sie länger versammelt zu lassen, da sie gleich behandelt werden müssen, ein anders Betragen aber nur Mißmuth und Unzufriedenheit unter diese Truppen hervorbringen und anderen Excessen Anlaß geben würde. Sollten nun diese überzählige Reuter sammt denen übrigen Insurgenten nach geendeten Uebungen nach Hause gelassen werden, so mußte denen Comitatern ernstgemessen aufgetragen werden, dafür zu sorgen, daß diese Leute auf ihre Pferde Bedacht nehmen und selbe in gutem Stand erhalten sollten, oder es müßten ihnen selbe abgenommen und auf eine andere Art deren guten Erhaltung erzielet werden. Aus meiner an die Obergespäne jener Comitate, welche ich auf Euer Majestät Befehl bereise, erlassenen Weisung, werden Euer Majestät zu ersehen geruhet haben, daß ich darinn bestimmt zum Grundsatz angenommen, daß Euer Majestät diese überzählige Reuter nur von dem Tage der Aufbiethung der Insurreetion in Sold und Verpflegung zu nehmen geruhen werden ; da aber seitdem das Neutrauer Comitat Euer Majestät gebethen, womit Sie das von selbem über die gesetzliche Insurrectionszahl errichtete Regiment vom 10-ten April an in Ihren Sold nehmen möchten, und es voraus zu sehen ist, daß mehrere Comitater ähnliche Begehren und Anfragen stellen werden, so bitte ich mich zu belehren, ob die über die gesetzliche Zahl zu der Insurrectionsreiterei gestellt werdenden [sie !] Mannschaft nach meiner Verfügung nur vom Tage der Aufbiethung der Insurreetion in Euer Majestät Sold und Verpflegung treten? oder aber Euer Majestät gnädigst gestatten wollen, daß sie auch vorhero, wenn sie nämlich zu gleicher Zeit mit der Insurreetion geübt würden, in dem kaiserlichen Sold tretten dürfen. Sobald die Entscheidung hierüber, die ich mir baldigst zu ertheilen bitte, angelangt sein wird, werde ich eilen zu Verminderung aller Irrungen annoch die betreffenden Comitater nachträglich zu belehren. Ad 1 l um verwende ich mich unter einem an das Generalis-