Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
1809 Január-Május
Obergespännen ertheilten Weisung alle Berichte der Behörden bis Ende dieses bei mir einlaufen und die Eintheilung der Insurrection auch zugleich hätte geendiget werden können. Dieser Zeitverlust ist nun nicht zu vermeiden, und sollte die Gefahr dringend werden, so muß ich darauf antragen, daß er nicht vergrößert werde ; dieses geschähe ohnfehlbar, wenn die Bereisung der E. H. Primas erst den 7-ten Mai geendet würde, wobei auch noch eine dem Staate und dem 0 ^ Geschäfte nur schädliche Ungleichheit erfolgen würde, indeme während einige Comitate gantz ausgerüstet und zum Schlagen bereit wären, andere nicht einmahl gemustert und eingetheilt sein könnten. Da überdies S. K. Hoheit bis zum 10-ten April die vornehmsten Comitater seines Bezirks bereiset haben kann, die kleineren aber immer dem Beispiele der größeren folgen, so ist es um so weniger nothwendig, daß er sich auch in selbe verfüge, als ohnehin der Innhalt des k[öniglichen] Rescriptes im gantzen Lande schon bekannt, mithin ein jeder sich im voraus schon auf jenes vorbereitet, was er zu thun gedenket, und die Gegenwart meiner oder des Primas hierinn nicht mehr eine so wesentliche Aenderung, wie in dem ersten Augenblicke verursachen kann. Zu einiger Beschleunigung des Insurrectionsgeschäfts und vorzüglich der Unterabtheilung dieser Truppe, wie nach -Gewinnung jener Zeit, welche in dem Interwalle der Einlangung der Berichte über die beendete Musterung, der Uebersendung der Abtheilung der Truppe und Wahl der Officiere, wann selbe nach der Vorschrift des Gesetzes vorgenommen werden musten, verlohren gienge, habe ich denen Comitatern den festgesetzten Stand einer Compagnie Infanterie und einer Escadron Cavallerie nebst den dazu gehörigen Officiers und Unterofficiers mit dem Bedeuten zugeschickt, daß sie ihre aus der Musterung hervorkommende Truppenzahl nach dieser Vorschrift vorläufig in Compagnien und Escadrons abtheilen und, wenn sie es für räthlich erachten würden, auch die dazu gehörigen Officiers und Unterofficiers ernennen möchten, die Eintheilung in Divisionen und Bataillonen aber nebst der Wahl des Staabsofficiers (da solche eine Kenntniß des gantzen Insurrections-Standes und eine Zusammenhaltung der Localumstände, die man nur im centro vollkommen haben kann, fordern) bis zur Einlangung weiterer Befehle verschieben sollten. In Hinsicht der Ausrüstung und Bewaffnung der Insurrection war eine der ersten Sorgen bei meiner Ankunft in Ofen, mich von dem Erfolg der hierwegen von dem k. k. Hofkriegsxathe getroffenen Anstalten und von der Möglichkeit des Aus-