Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1809 Január-Május

daß davon die Länderchefs in die Kenntniß gesezt werden, als [sie] 0-' darnach ihre Geschäfte absondern und in Hinsicht der Leitung und Ausführung derselben, dann der zu machenden Anfragen, auch die Entfernung Seiner Majestät und die Zeit, binnen welcher eine Antwort anlangen kann, mit in die Berech­nung nehmen müssen. 2 do Bei der anerkannten Wichtigkeit des Königreichs Hungarn in militärischer und politischer Hinsicht, der Not­wendigkeit auf die Stimmung seiner Bewohner zu wirken, und die Schnelligkeit mit der die Ereigniße des Krieges in jetzigen Zeiten auf einander zu folgen pflegen, scheinet es nothwendig zu sein, daß Seine Majestät den Chef dieses Landes in stäter Kennt­niß der Hauptmomente der politischen Laage des Staats und der militärischen Ereigniße und Dispositionen, insoweit sie auf Hungarn Bezug haben, erhalten möchten. Die Wichtigkeit von Hungarn, welches Land nun das Centrum der Monarchie und durch seine innere Kräfte seine vorzügliche Stütze 6 ^ bildet, der Einfluß, welchen dessen Handlun­gen auf das Ausland haben, ist unverkennbar, ebensowenig läßt es sich läugnen, daß dessen Leitung mehrere Rücksichten födere, daß alles gehörig preparirt werden müsse. Ist nun der Chef dieses Landes in stäter Kenntniß der Hauptmomente der politischen Laage des Staats und der mili­tairischen Dispositionen, werden ihme selbe von Seiner Majestät von Zeit zu Zeit sammt Ihren weitern Befehlen mitgetheilt, so kann er mit selben gleichmässig fortschreiten und jede seiner Handlungen und Maaßregeln wird das Gepräge der Consequenz, der Übereinstimmung mit dem Gantzen des Staats mit sich füh­ren und durch die allgemeine Stimme des Landes unterstüzt (welche nur einer planmässigen Geschäftsleitung zu Theil wird) wesentlich zum allgemeinen Wohl beitragen. Im Gegentheile ist hierüber kein Systhem angenommen, erhält der Landeschef keine Belehrung und bleibt nicht in der stäten Kenntniß dieser Geschäfte, so wird er in allem sein Thun und Lassen gehemmt, muß oft im Dunklen nach seinem Eigen­dünkel handeln, und wie leicht kann er nicht dann bei dem besten Willen eine in das gantze System nicht passende Maaßregel ergreifen, welche dem Gantzen nachtheilig wird. Es gehet der Zweck dieses Antrags keineswegs dahin, daß der Landeschef von dem gantzen Detail der auswärtigen Ver­hältniße und der Operationsplane verständiget werde ; es langet zu seiner Richtschnur hiezu, wenn ihm die Hauptansichten, der a) sie a tisztázatban kimaradt. b) A tisztázatban hibásan: Nütze, a fogalmazványban azonban Stütze áll.

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