Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

Einwilligung zur Aufnahme der Deputationalelaborate ein­kommen. Diese Bitte wäre meiner Meinung nach allerdings gegrün­det, wenn Eure Majestät gesonnen wären die Fortsetzung des Landtags zu bewilligen, wenn man hoffen könnte, daß diese Gegenstände mit Ruhe, Ordnung und Nutzen für den Staat und das Land verhandelt würden, denn man kann es sich nicht ver­hehlen, und Eure Majestät haben es selbst anerkannt, wie noth­wendig eine gesetzliche Abhülfe in manchen Zweigen der öffent­lichen Verwaltung Hungarns wäre; um wie viel der Nutzen, welcher aus ihrer Verhandlung für das Land erflöße, jenen über­wiege, welcher aus der Unterlegung und Abhülfe der Landes­beschwerden, welche meist nur einzelne Fälle betreffen, ent­stehen wird ; daß endlich selbst ein großer Theil der gravamina und postulata dergestalt mit denen Deputationselaboraten ver­flochten ist, daß erstere ohne Verhandlung letzterer nie voll­ständlich und gründlich behoben werden können. Diese Gründe, deren Wichtigkeit nicht zu verkennen ist, nehme ich mir die Freiheit Eurer Majestät hier zu einiger Ent­schuldigung der Stände, daß sie diese operata ohnerachtet Eurer Majestät Entschließung aufnehmen wollten, und selbe zu diesem Ende, um mit letzteren in keinem directen Widerspruch zu kommen, unter die gravamina classirten, vorzubringen und schreite nun zu meinem fernem Berichte. Eure Majestät befehlen mir im anfangs berührten Hand­billete, daß ich die Sachen so einleiten solle, daß sich die Stände erstens mit denen gravaminibus und postulatis zweitens mit denen königlichen] Entschließungen und den aus selben zu verfassenden Artickeln beschäftigen sollen. Dieser Ordnung in Aufnahme der Materien sind auch die Stände bisher gefolgt, theils weil sie Ihren Wünschen und dem Rescripte vom 4-ten September angemessen, theils auch weil der vernünftigere Theil derselben, voraussehend, daß die Aufnahme der Entschließun­gen Eurer Majestät neue und mitunter unangenehme Discus­sionen verursachen würde, wünschte, jenen Zeitpunkt abzu­warten, wo die Gemüther durch die Verhandlung der gravamina gemässiget, auch die allerhöchste Betimmung über Fortsetzung des Landtags erflossen sein wird. Indessen sind die in der ersten Classe enthaltene gravamina und postulata, 25 an der Zahl, der oberen Tafel vorgelegt worden und von ihr in Verhandlung genommen worden. Die zweite Classe derselben wird nun bei der untern Tafel debattirt, und ich vermuthe mit Grund, daß binnen 14 Tagen alle gravamina und postulata bei der untern Tafel werden verhandelt werden sein. Die von denen Ständen vorge­nommene neue Eintheilung und Classificirung hat ihre Auf-

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