Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

weil die Stimmführenden von jener dringenden Notwendig­keit, welche diese Abweichung von der bestehenden Form ent­schuldigte, nicht überwiesen waren, theils endlich auch die Mit­glieder der Majorität aus diesem Beispiel Folgen für die Zukunft besorgten, und zwar vorzüglich, daß der König, wenn ein solches Beispiel einmahl in denen Gesetzen vorkommen würde, in Hin­kunft nach Verhandlung seiner Propositionen leicht dringende Umstände angeben und dann auf gegenwärtiges Beispiel ge­stützt die separirte Inarticulation und Effectuirung seiner Pro­positionen begehren, nach deren Bewilligung aber von all wei­teren Verhandlungen praescindiren und die Begehren des Lan­des unerledigt belassen könnte. Diese Gründe wurden durch eine gantze Sitzung pro et contra debattirt, und da die Anzahl der Redner, welcher für den einen und den anderen Theil sprachen, fast gleich und vor­züglich, da es sich um die Illegalitaet oder Legalitaet der vor­geschlagenen Maßregel handelte, sähe sich das Praesidium genöthigt, die Stimmen durch den Ianitorum Regalium Magister abzählen zu lassen, wobei sich eine Majoritaet von 7 Stimmen gegen den Antrag der Stände zeigte. Es wurde dahero beschlos­sen, selben gantz kurtz zu antworten, 1 daß die proceres noch ferners den letzten Paragraph der Vorstellung auslassen zu müssen glaubten, weil sie einestheils durch die neu eingeführten Gründe der Stände nicht überzeugt wären, anderentheils aber auch, weil wenn dieser Antrag bestünde, die Folge daraus ge­zogen werden könnte, daß man auch eine ähnliche Fürsorge wegen dem Geldsubsidio treffen müsse. Die Majorität der pro­ceres glaubte nämlich durch letztere Proposition die Stände, welche wegen dem zweiten oblato nicht der nämlichen Meinung waren, dazu zu vermögen, den gantzen Antrag fallen zu lassen. Diese Botschaft veranlagte bei denen Ständen grosse Debatten, da sich bei selben nun 7 Comitater und einige ein­zelne Deputirten zu der Meinung der proceres schlugen, demohn­geachtet aber wurde durch die Pluralität der Stimmen am 13-ten dieses entschieden, denen Proceribus zu antworten, daß nachdem die Stände aus dem Stillschweigen der proceres ur­theilen, daß sie erkennen, daß ähnliche Beispiele gewesen wären, so sei es klar, daß ihr Antrag sich nicht auf eine bloße Willensmeinung gründe, sie führten ferners die Gründe an, aus welchen sie glaubten einen Unterschied zwischen denen beeden oblatis machen, und jenes wegen die 12.000 Recrouten praeferenter ad effectum dirigiren zu müssen, und beschlossen damit, die proceres zu bitten, ihnen beistimmen zu wollen. 2 1 Acta 1807., 380. 1. 2 Acta 1807., 381. 1.

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