Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

10 1807 ORT. 19. werden, welches ich Dir bey der oberen zur Pflicht mache. Auch trage ich Dir hiemit auf, in Zukunft über den Fortgang der Land­tagsgeschäfte mir regulaire erschöpfende Berichte zu erstatten, in Form von Noten, auf welche ich dir sodann meine Willensmeinung zu Deiner Nachachtung eröffnen werde. Und da ich fest entschlossen bin, von jenem, was ich bereits erkläret, und von meinen Rechten in nichts nachzugeben, so mache ich es Dir zur Pflicht, als Staats­diener, Bruder und Freund zum Besten des Staats und Ehre der hungarischen Nation es dahin zu bringen, daß die von den Ständen gemachte oblata zur Erfüllung auf eine anständige und zweck­mässige Art kommen, die gravamina bald herauf geschicket, nichts Neues vorgenommen und der Landtag beendiget werde. Nur dadurch kannst Du Dir reelle Verdienste um den Staat, meine wahre Freund­schaft und Liebe erwerben und mir werkthäthige Beweise Deiner Anhänglichkeit an mich geben. Indessen glaube mich zeitlebens Salzburg, den 13-ten Oktober 1807. Deinen besten Freund und Bruder Franz. Erre válaszolt a nádor az alábbiakban : Euer Majestät ! So eben erhalte ich Euer Majestät Schreiben vom 13-ten dieses und eile, bevor ich noch Hochderoselben in Verfolg des mir ertheilten Befehls den ersten Bericht über unsere Landtags­geschäfte unterlege, dasselbe in aller Unterthänigkeit zu be­antworten. Gemäß der mir von Euer Majestät in Wien münd­l[ich] ertheilten Weisung habe ich stäts dahin getrachtet, den Landtag seinem Ende zuzuführen, die Sachen dahin zu leiten, daß die königlichen] Resolutionen und gravamina aufgenom­men und unterlegt würden. In Betreff ersterer konnte ich ohnerachtet aller Bemühungen es nicht dahin bringen, daß darüber Verhandlungen gepflogen würden, da einestheils einige der Stände die odiose Frage des conditionalen oblati wieder in Anregung bringen wollten, anderentheils aber die Entscheidung der von denen Ständen in Antrag gebrachten Propositionen der Verlängerung des Landtags auch die Art der Behebung selber bestimmen mußte. Die gravamina nahmen die Stände schon im verflossenen Monathe auf und hoben aus selben jene wegen Erhöhung des Saltzpreises, wegen der Manipulation des Saltz­Regale und der Saltzfuhren aus, welche sie Euer Majestät be­reits in einer eigenen Vorstellung unterlegt haben. Seit deme sind sie auch bereits mit der gantzen ersten Klasse der grava­mina und postulata zu Ende gekommen und werde selbe Euer Majestät nächstens vorzulegen nicht ermangeln. Daß die Stände unter die gravamina und postulata auch vorzüglich] die Aus-

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