Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1807
eine nicht nur freye, sondern noch durch Praemien beförderte Ausfuhr verdiente. Was jene Begünstigungen betriff, welche dem Königreiche Hungarn in Absicht auf die Handelsverhältniße wirklich zugestanden werden könnten, so glaube ich: das Königreich Hungarn, so gesegnet sein Boden, so mild auch sein Clima ist, so sehr es auch eine Anlaage zum größeren Aufblühen der inneren Industrie, zu Vermehrung der Erzeugung, zu Betreibung eines blühenden Handels hat, sey doch bishero noch, theils wegen seiner minder günstigen natürlichen] Laage, theils wegen denen Beschränkungen, welche sein Handel zu Gunsten der deutschen Erbstaaten unterlaag, noch immer auf der ersten Stufe des Handels, es ist noch immer ein bloß rohe Stoffe und Natur-Producte erzeugendes Land. Die Errichtung der Fabriken und Manufacturen haben sowohl der Mangel an hinlänglichen] Händen, als auch jener an denen hiezu erforderlichen Capitalien, endl[ich] selbst die wenigen HandelsVerbindungen seiner Kaufleute bishero gehindert. Bey dieser Laage kann Hungarns Interesse wohl schwerlich] mit jenem der deutschen Erbstaaten, welche zwar ärmer an rohen Stoffen, aber reicher an Fabrikaten sind, im Streite kommen. Ersteres braucht und wird noch lange die Fabricate letzterer, letztere die rohen Produete des ersteren brauchen, jede Begünstigung, die Hungarns Handel widerfahrt, vermehrt die Erzeugung, belebt die Industrie, bringt die Preise der rohen Artikel auf einen stabileren Fuß, und verschafft dadurch selbst denen Innwohnern der deutschen Erbstaaten Vortheile und Erleichterung, es fodert also, wie es die Hofkammer in ihrem voto curiato so gründlich] bemerket, das allgemeine Wohl der Monarchie, daß man durch Beförderung des hung[arischen] Handels, das Glück der oesterreichischen Monarchie erhöhe. Eine besondere Rücksicht verdienet der Handel Hungarns und größere Aufmunterungen, als jeder andere, aus dem Grunde, weil dieses Land von vielen gleich fruchtbaren, zum Theil uncultivirten Ländern umgeben, mit nicht hinlängl [ich] dauerhaften inneren Communicationen versehen, weit wenigere und beschwerlichere Ausweege für seine Produeten als die übrigen Erbstaaten hat. Unter diesem Gesichtspunkte gehe ich nun die in dem voto curiato der Hofkammer angeführte Begünstigungen einzeln durch, und zwar ad l um Was die Begünstigungen betriff, welche die Hofkammer für die Ausfuhr hung [arischer] Weine einrathet, so habe ich schon weiter oben ad 6 um sattsam erwiesen, daß die Recesse und Privilegien deutscher Stände, welche die Einfuhr und Durchfuhr hung[ariseher] Weine hemmen, als dem Princip der durch die pragmatische Sanction bekräftigeten Verbrüderung aller Staaten der oesterreichischen Monarchie zuwiderlaufend, nicht gültig seyn können und dahero aufgehoben werden müssen.