Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1807
gantze Schrift mit einem Rückblick auf die ausserordentl [liehen] Beyträge der übrigen Erblande zu schliessen. Gienge dagegen E[uer] M[ajestät] Absicht dahin, daß die hung[arischen] Landesstände zu einem wesentlichen] Beyträge zu Verbesserung des zerrütteten Zustandes der Finanzen und vorzüglich] zu Tilgung der unverzinslichen] Staatsschulden aufgefodert werden sollten, so wäre es vor allem nothwendig, daß E[uer] M[ajestät] ein System über die Art zu diesem Zwecke zu gelangen aufstellten und idealisch jene Summe festsetzen möchten, welche Hungarn nebst denen selbem ohnehin auferlegten indirecten Auflaagen beysteuern müßte, um zu dem Zwecke der Vertilgung der übermässigen Zahl der Bancozettel zu gelangen. Dieses vorausgelassen, müßte die für einen engern ständischen Ausschuß in Form einer allgemeinen Uebersicht, als einer mehr gefälligen Gestalt, verfasste Denkschrift zuerst nach Vorausschikkung der Ursachen, welche die Vervielfältigung der Bancozettel und den Verfall der Staats-Finanzen veranlaßten, den Ständischen Ausschuß von der Schädlichkeit des alls zu sehr vermehrten, das Bedürfniß der Circulation übersteigenden Papiergeldes, des Einüußes desselben auf den öffentlichen] Credit, auf den Ertrag der Steuern, den Handel, die Industrie, die Erhöhung der Preise, und selbst der Moralitaet, den Folgen die daraus für den Staat, für das Eigenthum desselben und jenes eines jeden Privatmannes entstehen, und die gäntzl[iche] Zerstöhrung des ersteren und mit selber die Verarmung des letzteren nach sieh ziehen können. Diesem müßte eine gedrängte Schilderung der von der Regierung zu Hebung dieses Uebels bereits getroffenen Maaßregeln, der zu diesem Zwecke ausgeschriebenen Steuern, der durch Zeitumstände den immer sinkende Credit und minderer Zweckmässigkeit der in mehrere Jahre eingetheilte Mittel entstandenen Nothwendigkeit der Suspension derselben folgen, und die Nothwendigkeit erwiesen werden, kräftigere, schnell wirkende Mittel zu ergreifen; zu deren Behuf die Unterstützung der Stände Hungarns vorzüglich] erwartet würde. Schlüßl[ich] könnte ein Anwurf von der noch allenfalls zu diesem Zwecke erfoderl [ichen] Summe, von welcher Hungarn einem angemessenen Theil auf sich nehmen könnte, und den in Antrag kommenden Mitteln gemacht, und mit der Versicherung beschlossen werden, daß das von denen Ständen Hungarns unter was immer für einen Namen bewilligt werdende Subsidium blos zur Hebung des Verfalls der Finanzen und zu keinem anderen Zwecke verwendet werden würde. Nur durch eine aufrichtige Darstellung des zu hebenden Uebels, der Laage der Staats-Finanzen, durch eine zweckmässige, obigen allgemeinen Ideen anzupassenden Uebersicht könnte der zu ernennende ständische Ausschuß und durch ihn die Stände selbst von