Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1807
entschiedenden Fragen weit mehr Schwierigkeiten in Verhandlung derselben darbiethen. In Rücksicht auf diese zwey Puncte, welche die CreditsCo[missi]on unter einem vereiniget, enthält der Vortrag derselben von Seite 13 an bis zur Seite 18 eine detaillirte Uebsrsicht der zu Bedeckung der verzinslichen und unverzinslichen Staatsschulden auf die deutschen Erblande ausgeschriebenen ausserordentlichen] Steuern und ihres Betrags, der zu dem näml[ichen] Behufe auf 5 nach einander folgenden Jahre erhöhten indirecten Auflagen Hungarns, eine Auseinandersetzung der Umstände, welche E[uer] M[ajestät] nöthigten unter dem 20-ten [Octo]ber verflossenen Jahres die Tilgung der unverzinslichen Staatsschulden zu suspendieren, die in dem ersten Jahre einkommenden Beträge dieser ausserordentlichen] Steuer zu Deckung des Deficits in der jährlichen] Bedekung zu verwenden; endl[ich] einen detaillirten Ausweiß über den Betrag der ordentl[ichen] und ausserordentlichen] Militair-Dotation, aus welch letzteren sie die Notwendigkeit neuer Zuflüße zu Bedeckung des durch Vermehrung des Militair-Bedarfs entstehenden Deficits. darstellet. Aus diesen Vorerinnerungen ziehet die Kredits-Co [missi]on Seite 19, 20 et 22 die Folge, daß E[uer] M[ajestät] um so mehr berechtiget sind von denen hung [arischen] Ständen theils zu Bestreitung des ausserordentlichen] Staats-Aufwandes, theils und vorzüglich] zur Verminderung der Banco-Zettel einen Beytrag in Gestalt eines Subsidiums zu begehren, als der Drang der Umstände E[uer] Majestät] nicht erlaubte im letzten Landtage Subsidien zu postuliren, und man sich damals blos auf die Insurrections-Leistung beschränken mußte, welche nachher auch in vielen C[omi]taten nicht einmahl vorbereitet, in den meisten aber nicht zu Stande kam; es könnte dahero das gegenwärtige Subsidium, wozu man nicht zweifle, daß sich die Stände bereitwillig finden werden, eigentlich] nur als ein Ersatz für einen Theil jener unermeßlichen Auslaage angesehen werden, welche man wegen Abgang eines solehen Subsidiums während des letzten Krieges, vorschüßen mußte und dermalen zur Erhaltung der Neutralitaets-Armee tägl[ich] verwenden muß. Der Sache angemessen ist ersteres Raisonnement, letztere Folgerung hat manches für sich, allen beeden fehlet ein vollständiger Schluß, naml[ich] die genauere Bestimmung des Zweckes und der Verwendung des von denen Ständen abzuverlangenden Subsidiums, eine aufrichtige Darstellung des Uebels, welches durch dieses Subsidium gehoben werden solle, endl[ich] eine wenn auch nur beyläufige Bestimmung der Summe des Subsidiums, welche von denen Landesständen bewilligt werden müßte, wenn sie dem zerrütteten Stande der Staats-Finanzen aufhelfen wollen. Ohne Ergäntzung dieser Lücken sind die Praemissa von keinem Nutzen, und würden mit Grunde weder die Stände von