Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1807
allenfalls mittelbar dasjenige zu eröfhen, was vorzügl [ich] die Größe des Militair-Bedarfs und die beträchl[ichen] Opfer betritt, welche die übrigen Provinzen zur künftigen Verbesserung der Finanzen machen müssen, damit sie hiernach das Subsidium würdigen können, welches man zu gleicher Absieht von denselben zu erwarten berechtiget ist. Indeme nun E[uer] M[ajestät] meine Äusserung über den gedachten Vortrag abfodern, so kann ich selbe nur dann gründlich] abgeben, wenn ich die darinn enthaltenen Hauptpunkte einzeln durchgehe, und es Auseinandersetze, ob die Art, wie sie in obigem Vortrage verhandelt werde, dem Zwecke angemessen, selber dadurch volkommen erreicht werden kann. Die Hauptpuncte dieses Vortrags und respective die Begehren,, die E[uer] M[ajestät] in Finanz-Rücksichten auf dem nächsten Landtage denen versammelten Landesständen vortragen wollten,, sind folgende: a. Eine Erhöhung der jährlichen] Contribution zu Dotirung des Militairs von 2 Millionen oder 1,500.000 FL b. Eine Bedeckung des gegenwärtig in der jährlichen] Einnahmen des Staats bestehenden Deficits, dann c. endl[ich] die Bewilligung einer bedeutenden Summe zu Verbesserung der Staats-Finanzen und zwar vorzüglich] zu Tilgung der unverzinslichen] Staatsschulden. a. Von der 5-ten Seite des besagten Vortrags bis inclusive zu der 13-ten setzet die Credits-Co[missi]on sehr einleuchtend jene Gründe auseinander, welche eine Erhöhung der hung [arischen] Contribution zu Dotation des Militair-Bedarfs nothwendig machen; sie entwickelt ausführlich] jene neue Beyträge und Lasten, welche denen deutschen Erblanden seit dem Jahre 1802 zu Deckung des jährlichen] Bedürfnißes der Finanzen, mithin auch der gänzlichen] Erfoderniß des Militairs auferlegt worden und welche mit jenen, welche in Hungarn seit dem näml[ichen] Jahre zu obigen Zwecke eingeführt wurden, in gar keinem Verhältniße stehen. Merkwürdig ist in jeder Rücksicht die obigen Vortrage beygelegte VergleichsTabelle der Preise verschiedener dem Militaire unentbehrlichen] Artikel vom Jahre 1802 mit jenem des gegenwärtigen. Es ist daher nicht zu zweifeln, daß dieser Theil der Ausarbeitung der CreditsCo[missi]on seine Wirkung auf die Gemüther der Stände nicht verfehlen könnte, wenn er ihnen gehörig vorgetragen und erläutert würde, nur wäre auf den Fall, wenn er denen Landesständen wirklich] vorgelegt werden solte, zu wünschen gewesen, daß die Credits-Co[missi]on um das Gehässige des Vergleichs zwischen dem verhältnißmässigen geringen Beytrag Hungarns zu Deckung, des ordentlichen] Bedürfnißes der Finanzen zu dempfen, auch jene Rücksichten aufgeführt hätte, welche obigen Betrag erhöhen und zugl[eich] die fernere Contributions-Fähigkeit Hungarns mindern..