Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1807

allenfalls mittelbar dasjenige zu eröfhen, was vorzügl [ich] die Größe des Militair-Bedarfs und die beträchl[ichen] Opfer betritt, welche die übrigen Provinzen zur künftigen Verbesserung der Finanzen machen müssen, damit sie hiernach das Subsidium würdigen können, welches man zu gleicher Absieht von denselben zu erwarten berech­tiget ist. Indeme nun E[uer] M[ajestät] meine Äusserung über den ge­dachten Vortrag abfodern, so kann ich selbe nur dann gründlich] abgeben, wenn ich die darinn enthaltenen Hauptpunkte einzeln durch­gehe, und es Auseinandersetze, ob die Art, wie sie in obigem Vortrage verhandelt werde, dem Zwecke angemessen, selber dadurch vol­kommen erreicht werden kann. Die Hauptpuncte dieses Vortrags und respective die Begehren,, die E[uer] M[ajestät] in Finanz-Rücksichten auf dem nächsten Landtage denen versammelten Landesständen vortragen wollten,, sind folgende: a. Eine Erhöhung der jährlichen] Contribution zu Dotirung des Militairs von 2 Millionen oder 1,500.000 FL b. Eine Bedeckung des gegenwärtig in der jährlichen] Ein­nahmen des Staats bestehenden Deficits, dann c. endl[ich] die Bewilligung einer bedeutenden Summe zu Verbesserung der Staats-Finanzen und zwar vorzüglich] zu Tilgung der unverzinslichen] Staatsschulden. a. Von der 5-ten Seite des besagten Vortrags bis inclusive zu der 13-ten setzet die Credits-Co[missi]on sehr einleuchtend jene Gründe auseinander, welche eine Erhöhung der hung [arischen] Contribution zu Dotation des Militair-Bedarfs nothwendig machen; sie entwickelt ausführlich] jene neue Beyträge und Lasten, welche denen deutschen Erblanden seit dem Jahre 1802 zu Deckung des jährlichen] Bedürfnißes der Finanzen, mithin auch der gänzlichen] Erfoderniß des Militairs auferlegt worden und welche mit jenen, welche in Hungarn seit dem näml[ichen] Jahre zu obigen Zwecke eingeführt wurden, in gar keinem Verhältniße stehen. Merkwürdig ist in jeder Rücksicht die obigen Vortrage beygelegte Vergleichs­Tabelle der Preise verschiedener dem Militaire unentbehrlichen] Artikel vom Jahre 1802 mit jenem des gegenwärtigen. Es ist daher nicht zu zweifeln, daß dieser Theil der Ausarbeitung der Credits­Co[missi]on seine Wirkung auf die Gemüther der Stände nicht verfehlen könnte, wenn er ihnen gehörig vorgetragen und erläutert würde, nur wäre auf den Fall, wenn er denen Landesständen wirklich] vorgelegt werden solte, zu wünschen gewesen, daß die Credits-Co[missi]on um das Gehässige des Vergleichs zwischen dem verhältnißmässigen geringen Beytrag Hungarns zu Deckung, des ordentlichen] Bedürfnißes der Finanzen zu dempfen, auch jene Rücksichten aufgeführt hätte, welche obigen Betrag erhöhen und zugl[eich] die fernere Contributions-Fähigkeit Hungarns mindern..

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